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Hilfe-Verwarnung wegen Helm bekommen
#11
In der COC steht auf jeden Fall nichts davon drin, ümso öfter jedoch in der Bedienungsanleitung die man beim Kauf dazu erhält
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#12
Ist man verpflichtet die zu lesen?
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#13
Selbstverständlich den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Grüsselis Jan
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#14
moin, auch dieser Helm hier ist für s-pedelic zugelassen.. es gibt nicht nur den cratoni, der z.b. mir nicht passte

https://speedpedelecbiker.blog/2018/11/1...ro-bexley/
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#15
(27.05.2019, 23:30)Flachlandstromer schrieb: Vielleicht passt dir ja der MET grancorso? Mir passte er auf Anhieb perfekt. Auf der Rückseite (Hinterkopf )ist ein Aufdruck ... nix von NTA ...sondern ganz schlicht “S Pedelec” . Der Helm kostet 140 Taler

Hi,
fahre auch den MET Grandcorso, meiner hat aber [font=Verdana,Tahoma,Arial,Sans-Serif]die NTA 8776 auch draufstehen.[/font]
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#16
So, die Antwort der ADAC Rechtsanwälte ist ja mal wieder super:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Hirlinger,

vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Das Pedelec wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Bei einem E-Bike erfolgt die Motorunterstützung durch Gasgeben, also unabhängig vom Treten des Fahrers. Die juristische Einstufung hängt in beiden Fällen von der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit und der Motorleistung ab.

Bei dem Stromer St2 ist nach dem Fahrzeugpapieren von einer max. Geschwindigkeit von 20 km/h auszugehen.

E-Bikes bis 20 km/h sind rechtlich Leichtmofas und werden nicht anders behandelt als ein entsprechendes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Wegen der geringen Geschwindigkeit sind sie von der Helmpflicht für Krafträder befreit. Auch Pedelecs ohne Anfahrhilfe bis 25 km/h werden wie Fahrräder behandelt. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen; das gilt auch für alle anderen Radfahrer.

Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichnen benötigen. Wie für Roller- und Mofafahrer gilt auch hier die Pflicht, einen "geeigneten" Helm zu tragen. Da Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h nur durch schweißtreibendes Mittreten erreicht werden, erscheinen "normale" Motorhelme ungeeignet. Die Industrie ist daher gefordert, für diese kleine Gruppe gut belüftete Helme mit ausreichendem Schutz zu entwerfen.

Wegen einer technischen Einstufung wenden Sie sich im Zweifel bitte an die ADAC Abteilung Fahrzeugtechnik bei Ihrem Regionalclub.

ADAC Südbaden e.V.
Am Predigertor 1
79098 Freiburg
Tel.: (0761) 36 88 - 0.
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#17
(03.06.2019, 12:43)Winnitwo schrieb:
(27.05.2019, 23:30)Flachlandstromer schrieb: Vielleicht passt dir ja der MET grancorso? Mir passte er auf Anhieb perfekt. Auf der Rückseite (Hinterkopf )ist ein Aufdruck ... nix von NTA ...sondern ganz schlicht “S Pedelec” . Der Helm kostet 140 Taler

Hi,
fahre auch den MET Grandcorso, meiner hat aber [font=Verdana,Tahoma,Arial,Sans-Serif]die NTA 8776 auch draufstehen.[/font]

Danke für den Hinweis , hatte mich glaube ich falsch ausgedrückt . Eigentlich wollte ich schreiben das da nicht Nurnwas von nta steht sondern auch s pedelec
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#18
(03.06.2019, 16:06)ADAC Rechtsanwälte schrieb: Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

...

Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichnen benötigen. Wie für Roller- und Mofafahrer gilt auch hier die Pflicht, einen "geeigneten" Helm zu tragen. Da Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h nur durch schweißtreibendes Mittreten erreicht werden, erscheinen "normale" Motorhelme ungeeignet. Die Industrie ist daher gefordert, für diese kleine Gruppe gut belüftete Helme mit ausreichendem Schutz zu entwerfen.

Wegen einer technischen Einstufung wenden Sie sich im Zweifel bitte an die ADAC Abteilung Fahrzeugtechnik bei Ihrem Regionalclub.
Wie wär's mit:

Sorry, wir haben keine Ahnung und es interessiert uns auch nicht - aber Sie schaffen das!

Herzlichst,
#
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#19
@ Tobi:

Glückwunsch zum eingestellten Bußgeldverfahren (Info stammt von anderer Stelle).

Dachte ich mir doch gleich, dass das so laufen wird ... Wink
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#20
Leider kennen wir die Gründe für die Einstellung nicht. Im "Parallelforum" wurde viel diskutiert, dass es mit der L1e-A COC für das Stromer ST1x zu tun hat, in der eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h eingetragen ist. Aus diesem Grund sollte eine Helmpflicht nicht bestehen.
Ich vermute eher, die Einstellung des Verfahrens beruht darauf, dass sich die Ordnungsbehörden für 20,-€ den Stress mit Widerspruch und ev. Gerichtsverfahren einfach nicht antun wollen.
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