30.05.2019, 21:50
Bin ja schon beeindruckt davon, dass der Polizist den Cratoni Vigor kennt.
Meine Güte, was ist denn da bei dir los? Hat die Polizei bei euch zu viel Langeweile?
Ich hab auch noch einen Stromer (Modelljahr 2016), bei dem die 20km/h als BBH in den Papieren stehen.
Das resultiert daraus, dass nach der älteren damals gültigen Vorschrift die BBH gemessen werden musste, während sich der Fahrer nicht bewegt.
Nu kann man eben auch nicht in die Pedale treten, ohne sich zu bewegen.
Daher haben die Hersteller seinerzeit und um die Gefährte überhaupt zugelassen zu bekommen, eine Funktion eingebaut, mit der die Räder ohne zu treten eine gewisse Geschwindigkeit fahren.
Beim Stromer ist das die „Boost“-Funktion bis 20km/h.
Tatsächlich spricht die STVO davon, dass nur bei Gefährten, die schneller als 20km/h BBH in den Papieren stehen haben, ein („geeigneter“) Helm getragen werden muss.
Die Bundesregierung hat sich in den frühen Tagen der S-Pedelecs mal mit dem Verkehrsgerichtstag darauf „verständigt“, dass die BBH bei S-Pedelecs tatsächlich unabhängig von der eingetragenen BBH bei 45km/h liegt.
Das ist also die Meinung der Regierung.
Die ändert aber noch lange kein Gesetz.
Noch sind wir nicht in der Türkei.
Wahrscheinlich würde also im Falle des Falles ein Richter nicht nach Meinung der Regierung entscheiden, sondern nach Gesetzeslage.
Er würde sich die COC-Papiere ansehen und Kraft Gesetz besteht für Gefährte mit einer BBH von 20km/h keine Helmpflicht.
Bei neueren S-Pedelecs, die von vorne herein als Kleinkrafträder ihre Zulassung bekommen haben, gilt sie selbstverständlich.
Der nächste Punkt ist der des „geeigneten“ Helms.
Ein Fahrradhelm nach DIN EN 1078 wird allgemein als ungeeignet betrachtet.
Es wird schon seit Jahren an einer Lösung gestrickt, um die holländische S-Pedelec-Helm-Norm NTA 8776 in eine europäische Norm zu überführen.
Wahrscheinlich würde man im Falle eines Unfalls trotzdem schon jetzt keine Versicherungsprobleme bekommen, wenn man einen Helm nach NTA 8776 trägt.
Persönlich hab ich mich dafür entschieden, trotzdem den Vigor zu tragen, zumal mir mein Kopp wichtig ist, ich keine Lust auf Diskussionen mit der Ordnungsmacht habe und ich zudem nicht so schnell mit einem Fahrradfahrer verwechselt und entsprechend angestresst werde.
Bei deinem Helm-Kampf wünsche ich dir alles Gute.
Das alles ist so kompliziert, dass man es von keinem Polizisten erwarten kann, da durchzusteigen.
Vor allem angesichts der verschwindenden Anzahl an S-Pedelecs mit Kennzeichen auf der Straße.
VG,
Alex
Meine Güte, was ist denn da bei dir los? Hat die Polizei bei euch zu viel Langeweile?
Ich hab auch noch einen Stromer (Modelljahr 2016), bei dem die 20km/h als BBH in den Papieren stehen.
Das resultiert daraus, dass nach der älteren damals gültigen Vorschrift die BBH gemessen werden musste, während sich der Fahrer nicht bewegt.
Nu kann man eben auch nicht in die Pedale treten, ohne sich zu bewegen.
Daher haben die Hersteller seinerzeit und um die Gefährte überhaupt zugelassen zu bekommen, eine Funktion eingebaut, mit der die Räder ohne zu treten eine gewisse Geschwindigkeit fahren.
Beim Stromer ist das die „Boost“-Funktion bis 20km/h.
Tatsächlich spricht die STVO davon, dass nur bei Gefährten, die schneller als 20km/h BBH in den Papieren stehen haben, ein („geeigneter“) Helm getragen werden muss.
Die Bundesregierung hat sich in den frühen Tagen der S-Pedelecs mal mit dem Verkehrsgerichtstag darauf „verständigt“, dass die BBH bei S-Pedelecs tatsächlich unabhängig von der eingetragenen BBH bei 45km/h liegt.
Das ist also die Meinung der Regierung.
Die ändert aber noch lange kein Gesetz.
Noch sind wir nicht in der Türkei.
Wahrscheinlich würde also im Falle des Falles ein Richter nicht nach Meinung der Regierung entscheiden, sondern nach Gesetzeslage.
Er würde sich die COC-Papiere ansehen und Kraft Gesetz besteht für Gefährte mit einer BBH von 20km/h keine Helmpflicht.
Bei neueren S-Pedelecs, die von vorne herein als Kleinkrafträder ihre Zulassung bekommen haben, gilt sie selbstverständlich.
Der nächste Punkt ist der des „geeigneten“ Helms.
Ein Fahrradhelm nach DIN EN 1078 wird allgemein als ungeeignet betrachtet.
Es wird schon seit Jahren an einer Lösung gestrickt, um die holländische S-Pedelec-Helm-Norm NTA 8776 in eine europäische Norm zu überführen.
Wahrscheinlich würde man im Falle eines Unfalls trotzdem schon jetzt keine Versicherungsprobleme bekommen, wenn man einen Helm nach NTA 8776 trägt.
Persönlich hab ich mich dafür entschieden, trotzdem den Vigor zu tragen, zumal mir mein Kopp wichtig ist, ich keine Lust auf Diskussionen mit der Ordnungsmacht habe und ich zudem nicht so schnell mit einem Fahrradfahrer verwechselt und entsprechend angestresst werde.
Bei deinem Helm-Kampf wünsche ich dir alles Gute.
Das alles ist so kompliziert, dass man es von keinem Polizisten erwarten kann, da durchzusteigen.
Vor allem angesichts der verschwindenden Anzahl an S-Pedelecs mit Kennzeichen auf der Straße.
VG,
Alex