09.05.2019, 17:51
(07.05.2019, 21:20)RoadCruiser schrieb: Hallo ddillier001,Lieber RoadCruiser
Eigentlich kann man es einbauen und gut ist (richtiges Drehmoment, Schraubensicherung etc.), wenn es unbedingt sein muss kann man sich beim STVA (Strassenverkehrsamt)
im jeweiligen Kanton gehen und das abklären aber ich glaube Sie werden da nix machen, da S-Pedelec keine MFK haben.
Für die Polizei ist ein Velo ein Velo, wenn daraus kein Quad oder ein richtiges Gebastel, Modifikationen die nicht zu einem Velo gehören, Geschwindigkeitsmodifikationen etc. denke ich ist es Ihnen egal, ob jetzt einen Blauen oder Roten Sitz hast, ob Einhorngriffe hast, sobald es vom Hersteller geprüft und genormt ist, ist es ok.
Die Einzige Sache ist bei einem Unfall, wenn es wegen deiner Modifikation zu einem Unfall kommt, dann wirst du sehr wahrscheinlich belangt, wenn die Modifikation nicht komform sind oder falsch eingebaut wurde.
z.B ich entlüfte selber die Bremsen und mache es falsch. Die Bremskraft ist scheisse und mache einen Selbstunfall, dann bin ich ja selberschuld und muss dann auch für den Schaden aufkommen.
Danke. Das ist mir eigentlich bewusst. Ich wollte eigentlich wissen, ob und wie man im Kanton Aargau konkret zu einem Eintrag von Modifikationen im Ausweis kommt, bzw. ob das schon jemand hier gemacht hat. Wenn nicht, rufe ich beim SVA an....
Liebe Grüsse