Hallo in dem Zusammenhang (Threadtitel) würde mich mal interessieren ob der Anbringungsort irgendwo gesetzlich festgeschrieben ist?
Ich habe an meinem Bulls E45 Outlaw das Kennzeichen IMMER seitlich auf den Akku geklebt (siehe Bild). Nie hinten, wo das Outlaw ohne Schutzbleche ohnehin keine Anbringungsmöglichkeit hat. In 6 Jahren und >35000 km in D und CH hat mich nie auch nur einer von der Rennleitung darauf angesprochen (Bin sowieso nur einmal von 2 neugiereigen Polizeibeamten angehalten worden, ganz am Anfang).
Auf den Akku hat auch zugleich den Vorteil das beim Abstellen, bei entnommenem Akku, das Kennzeichen nicht mehr am Velo ist hat und sich in der Masse der Velos nicht mehr abhebt. Die Anbringung am Heck ist ja fast wie eine Aufforderung "Klau mich", weckt zumindest unerwünschtes Interesse.
Ich habe an meinem Bulls E45 Outlaw das Kennzeichen IMMER seitlich auf den Akku geklebt (siehe Bild). Nie hinten, wo das Outlaw ohne Schutzbleche ohnehin keine Anbringungsmöglichkeit hat. In 6 Jahren und >35000 km in D und CH hat mich nie auch nur einer von der Rennleitung darauf angesprochen (Bin sowieso nur einmal von 2 neugiereigen Polizeibeamten angehalten worden, ganz am Anfang).
Auf den Akku hat auch zugleich den Vorteil das beim Abstellen, bei entnommenem Akku, das Kennzeichen nicht mehr am Velo ist hat und sich in der Masse der Velos nicht mehr abhebt. Die Anbringung am Heck ist ja fast wie eine Aufforderung "Klau mich", weckt zumindest unerwünschtes Interesse.