10.08.2020, 23:48
(10.08.2020, 00:55)Kersche schrieb: Hallo, mein St 2 hat die BBH 20 eingetragen. Nun hat mir jemand erzählt, egal, was sei, die Papiere gelten, die BBH zeichnet den Stromer als Leichtmofa aus, es bestehe Bestandsschutz.
Alle aktuellen Stromer sind L1e-B. Die BBH von 20km/h, also der damalige BOOST-Modus, kann bleiben, wenn er schon da war. Das ist die übliche Linie in CH - und in BRD gewiss auch.