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BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt
#4
(27.09.2018, 23:22)bluecat schrieb: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

Dieser letzte Satz hat es in sich. Ist ein Stromer in BRD ein Mofa, ein leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug oder ein zweirädriges Kleinkraftrad oder vielleicht gar ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg oder doch ein E-Bike?

Vielleicht ist es so, dass ein ST1x ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg ist, ein ST5 aber ein zweirädriges Kleinkraftrad.

Oder vielleicht ist es ganz anders?

Was es genau ist, spielt bei diesem Gesetzeswirrwarr leider keine Rolle.


Entscheidend ist nur, dass ein Stromer oder ein anderes S-Pedelec in Deutschland weder ein "Mofa", noch ein "E-Bike" ist.

Mofa und E-Bike fahren auch ohne zu treten.

Ein S-Pedelec bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit meistens auch.

Aber was das Entscheidende ist:

Der Motor muss definitionsgemäß bei beiden Fahrzeugklassen (Mofa und E-Bike) bei Geschwindigkeiten über 25 km/h abschalten.

Das macht er bei einem S-Pedelec nicht und somit ist die Radwegenutzung ausgeschlossen.

Innerorts und völlig kranker Weise leider eben auch außerorts.

Es gab bis vor einiger Zeit zwar noch die Möglichkeit, ein S-Pedelec über die BBH von 20km/h als Leichtmofa einzustufen, aber im selben Zuge wie die Änderung des angeführten Gesetzestextes wurde die zugehörige Ausnahmeverordnung ersatzlos getilgt.

Das Radwegebenutzungsverbot umfasst also alle jemals produzierten Stromer mit Tretunterstützung > 25km/h und alle jemals produzierten anderen S-Pedelecs mit Tretunterstützung > 25km/h.

Gleich, welche BBH in den COC-Papieren steht und ob die Fahrzeugklasse L1e-A oder L1e-B ist.

Das ist ziemlich "Schade", aber eben der regulatorische Irrsinn einer überforderten Gesetzgebung.



VG,
Alex
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RE: BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt - von morpheus - 01.10.2018, 14:45

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