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Die EU – das Bürokratiemonster
#15
(28.09.2018, 14:27)Cephalotus schrieb:
(28.08.2018, 21:19)bluecat schrieb: Bezeichnend ist, dass die EU – wenn es um Umweltschutz geht – besonders laut poltert, aber die Substitution von Auto durch Stromer nach Kräften behindert.

Das ist eine absurde Unterstellung.

Es trifft zu, dass sich Stromer beim ersten Versuch der Markteinführung in BRD hoffnungslos in den Vorschriften verheddert hat. Damals machte gar das Gerücht der Einzelabnahme die Runde. Heutzutage ist es so, dass, was auch immer die Vorschriften für EU-Spezifische Anforderung stellen – selbsteinklappender Ständer, Bedienteil links, Nummernschildbeleuchtung, Kugeln am Bremsgriffende – Stromer diese auch liefert.

Ein paar Zahlen vorweg: Stromer verkauft ca. 1/3 in CH, 1/3 in NL + B sowie ein Drittel in ROW, wobei dort USA, BRD und A die grössten Märkte sind. Der Marktanteil der 45km/h liegt in BRD bei 1%. In CH werden pro Jahr 15‘000 45er verkauft (während der gesamte 45er Bestand in BRD auf 25 bis 30‘000 geschätzt wird).

Daraus kann abgeleitet werden, dass es in CH eine fundierte Erfahrung mit 45km/h E-Bikes gibt – in BRD hingegen die meisten Einwohner nur selten eines fahren gesehen haben.

Das wirft die Frage auf, weshalb es in BRD (und übergeordnet in der EU) eine derart strenge Vorschriftendichte betreffend die 45er gibt. Zur Illustration habe ich die amtliche Übersetzungstabelle betreffend Kleinfahrzeuge angehängt. Alle 45er sind in CH „Motorfahrrad (Art. 18 Bst. a VTS)“.
 
Die systematische Behinderung von 45ern – und somit von Stromer – durch die EU äussert sich in folgendem:
  • Das Zulassungsverfahren dauert wesentlich länger als in CH. Schnelles Reagieren auf den Markt oder zeitnahe Einführung neuer Modelle ist dadurch nicht möglich.
  • Vom Hersteller angebotene Zubehörteile erfordern eine komplette Fahrzeugprüfung. Die Kostenumlage auf das Zubehörteil macht dieses Unverkäuflich.

  • Technische Vorschriften für Bauteile mit nur wenigen oder nur einem Anbieter. Beim genannten Marktvolumen gibt es z.B. keinen Markt für Anbieter von Nummernschildbeleuchtungen.
  • Schaffung von Fahrzeugkategorien, die nicht der Praxis entsprechen. Die willkürliche Einteilung der 45er – die technisch gesehen Hybridantrieb-Velos sind - in eine dem Motorrad verwandte Kategorie
Zusammengefasst geht es darum, dass es in EU / BRD für Sachverhalte einschränkende Vorschriften gibt, die in CH für den sicheren Betrieb eines 45km/h Stromers nicht benötigt werden. Besonders gut sichtbar wird die Überregulierung beim Bedienteil, das neu links sein muss. Das mag bei einem Motorrad durchaus Sinn machen – aber kein Stromer hat einen Kupplungsgriff.

Wenn der einzige Anbieter für Bremsgriffe mit Bremslichtsensor und Kugelende Magura ist und der einzige Anbieter für Nummernschildbeleuchtung Supernova heisst, mag dieses Monopol für die genannten KMU in BRD ein Vorteil sein, für die Kunden von Stromer ist es keiner. Stromer hat deshalb mit Roxim und TRP in Taiwan Partner gefunden.

Es ist dem Kunden überlassen, ob er die Roxim Nummernschildbeleuchtung und Rücklicht am ST3 gegen jene von Supernova (wie sie am ST5 montiert ist) tauschen will. Wenn Stromer dies offiziell anbieten würde, wäre in EU die komplette Elektrosmogprüfung notwendig. Ich schätze den Preis der Prüfung und dem damit verbundenen Aufwand auf ca. 25‘000 Franken. Keine übergrosse Summe, die aber durch den Verkauf von M99 Rücklichtern wieder hereinkommen müsste – das bei Supernova mit 79 € angeschrieben ist.

Die engen Garantiebestimmungen (kein Umlackieren, kein Teiletausch) sollen Stromer vor Garantieansprüchen schützen, die durch Fehler und Pannen beim Selbstbau hervorgerufen werden. In dem Falle war die EU mit der 2-Jahre Garantiefrist übrigens CH voraus, bei uns war nach einem Jahr Schluss.
 
Zusätzlich zur Obstruktion durch die EU wird die Verbreitung von Stromer durch Länderspezifische Vorschriften in BRD behindert. In CH dürfen Stromer Kinderanhänger ziehen und einen Kindersitz haben und auf Velowegen fahren. Es reicht aus, einen Velohelm zu tragen.

Ich füge eine Übersicht der CH Vorschriften für E-Bikes an.


Angehängte Dateien
.pdf   Fahrzeugeinteilung nach EU- und nach Schweizer Recht.pdf (Größe: 520.4 KB / Downloads: 768)
.pdf   CH Vorschriften E-Bike.pdf (Größe: 675.95 KB / Downloads: 721)
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Nachrichten in diesem Thema
Die EU – das Bürokratiemonster - von bluecat - 28.08.2018, 21:19
RE: Die EU – das Bürokratiemonster - von bluecat - 06.10.2018, 00:43

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