13.04.2016, 11:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.04.2016, 11:57 von Stromeruser.)
Nachdem ein bundesrätlicher Ausflug vor ein paar Jahren mit dem Sturn einer Magistratin bei einer Flyer-Probefahrt endete, war es sofort klar: Die Helmtragpflicht gehört ins Pflichtenheft von Via Secura. Leider wurde diese Pflicht aber nur für die schnellen Bikes durchgesetzt... die "Lobby", allen voran ein grosser "Schärholder", konnte dies von den langsameren Bikes abwenden. Das Resultat kann man leider alle paar Tage in den Medien lesen. Ich bin überzeugt, dass es bei einer umgekehrten Tragpflicht, also freiwillig für die schnellen Bikes und obligatorisch für die langsamen Bikes, nicht so wäre. Aber leider werden uns auch die offiziellen Zahlen und entsprechend die Verhältnisse (Alter der Lenker und Typ des E-Bikes) verschwiegen. Warum wohl?
Was die Helm-Art angeht, ists aber ein bisschen schwammig!
Für Geschwindigkeiten eines hybriden Fahrrads bis 45km/h
wird auch in der Schweiz ein Motorradhelm verlangt.
Quelle: H I E R
Das Bundesamt schreibt es so:
"Mofahelm erforderlich wenn bauartbedingte vmax > 20 km/h (oder Tretunterstützung > 45 km/h; nur bei altrechtlich eingelösten Mofas möglich)
Art. 3b Abs. 3 VRV
Quelle: H I E R
Was die Helm-Art angeht, ists aber ein bisschen schwammig!
Für Geschwindigkeiten eines hybriden Fahrrads bis 45km/h
wird auch in der Schweiz ein Motorradhelm verlangt.
Quelle: H I E R
Das Bundesamt schreibt es so:
"Mofahelm erforderlich wenn bauartbedingte vmax > 20 km/h (oder Tretunterstützung > 45 km/h; nur bei altrechtlich eingelösten Mofas möglich)
Art. 3b Abs. 3 VRV
Quelle: H I E R