03.09.2022, 14:16
*Daumen hoch*
Darf ich Bremsbeläge selber wechseln?
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03.09.2022, 14:16
*Daumen hoch*
03.09.2022, 15:34
(03.09.2022, 11:37)granzer@hotmail.com schrieb: Leute, German Angst. Nicht ganz neu, aber im Zuge der Virus-Panik wieder an die Oberfläche gespült. Der Sinn der Debatte ist, zu diesem Soziodemographischen Phänomen ein faktisches Gegengewicht zu schaffen. Daher die Fragestellung mit juristisch / haftungsrechtlicher Betrachtung:
Danach kann jeder selbst die Güterabwägung treffen, welche Bremsbeläge er zu montieren gedenkt.
09.09.2022, 12:43
Nochmal die Frage, wo steht denn welche Bremsbeläge verwendet werden müssen?
Ich war einigermaßen erstaunt, als ich nach mehr als 1000 Kilometern Nutzung feststellte, dass die Beläge (am ST 5) vorne und hinten von unterschiedlichen Herstellern waren. Eingebaut wurden die vom Händler beim jährlichen Service. Der selbe Händler und der Verkaüfer (ebenfalls Händler) hatten es übrigens aus Haftungsgründen abgelehnt an einem 25er Pedelec! eine Suntour Federgabel einzubauen, weil mir die "Original"-Federgabel des Pedelec-Herstellers zu teuer war. M. a. W. die Händler machen sich schon ihre Gedanken. (03.09.2022, 11:37)granzer@hotmail.com schrieb: Leute, Was immer du nimmst, ändere die Dosis. Meine Fresse, was für ein Unfug. Noch mal für dich zum mitschreiben: Man verliert nicht den Versicherungsschutz falls ein Gutachter feststellt, dass die Bremsbeläge keine ABE haben. Falls ein Gutachter ein S-Pedelec untersucht, wird er feststellen, dass die Bremsbeläge kompatibel zur Bremsanlage sind und zufrieden sein. Als ob der sich die Mühe macht den Hersteller der Bremsbeläge zu ermitteln. Von was träumst du eigentlich nachts? (09.09.2022, 12:43)Scultetus schrieb: Nochmal die Frage, wo steht denn welche Bremsbeläge verwendet werden müssen? Das steht nirgendwo, weil es egal ist. Die Bremsbeläge müssen kompatibel zur Bremsanlage sein. (03.09.2022, 11:37)granzer@hotmail.com schrieb: Leute, Was immer du nimmst, ändere die Dosis. Meine Fresse, was für ein Unfug. Noch mal für dich zum mitschreiben: Man verliert nicht den Versicherungsschutz falls ein Gutachter feststellt, dass die Bremsbeläge keine ABE haben. Falls ein Gutachter ein S-Pedelec untersucht, wird er feststellen, dass die Bremsbeläge kompatibel zur Bremsanlage sind und zufrieden sein. Als ob der sich die Mühe macht den Hersteller der Bremsbeläge zu ermitteln. Von was träumst du eigentlich nachts?
14.09.2022, 10:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2022, 11:11 von granzer@hotmail.com.)
Hi,
"Was immer du nimmst, ändere die Dosis. Meine Fresse, was für ein Unfug. Noch mal für dich zum mitschreiben: Man verliert nicht den Versicherungsschutz falls ein Gutachter feststellt, dass die Bremsbeläge keine ABE haben. " Lies mal die Straßenverkehrsordnung in Deutschland, frag Deinen Stromerhändler, frag z.B. SwissStop, frag Deine Versicherung. Wenn Du das gemacht hast darfst Du mich weiter beleidigen - oder kleinlaut zustimmen. Es ist nun mal in Deutschland so dass Bremsanlagen an einem KFZ (und ein ST2 ist ein zugelassenes KFZ) eine ABE benötigen. Und ohne ABE kein Versicherungsschutz. Fahr ruhig auf Risiko, für alle anderen bleiben nur Originalbeläge. Nachtrag: Offizielle Stellungnahme von SwissStop: "Wie bereits erwähnt, funktionieren unsere Bremsbeläge wahrscheinlich perfekt auf Ihrem E-Bike, weshalb der Händler in der Schweiz sie auch montiert hat. Diese Funktion kann jedoch nicht offiziell bestätigt werden, da wir, aufgrund der enormen Kosten leider nicht jedes einzelne von uns hergestellte Produkt homologieren lassen können. Leider sind unsere Bremsbeläge nicht offiziell für Ihr E-Bike-Modell zugelassen." Noch Fragen?
14.09.2022, 15:20
Die Frage ist nun, ob die Original-Bremsbeläge von Tektro ein ABE-Prüfzeichen haben oder auch nicht - konnte dies bisher nicht in Erfahrung bringen.
Angenommen, diese haben - ebenfalls" kein ABE - was heist das dann im Umkehrschluss? Dass die Velos grundsätzlich nicht versicherbar sind? Oder dass es hier aufgrund diesen Falles aufs ABE nicht ankommt und daher die SwissStop auch bedenkenlos zu benutzen sind, so lange der Typ Bremsbelag von der Größe der richtige ist und der Belag nicht runtergefahren ist. Respektive die Bremse ordentlich verzögert. Es ist richtig, das Versicherungen nach jedem noch so kleinem Strohhalm greifen um sich aus der Affäre zu ziehen.
14.09.2022, 15:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2022, 15:46 von granzer@hotmail.com.)
Haben Sie, da Originalbauteil vom Bremsenhersteller. Die Bremsanlage ist eine zugelassene Einheit für definierte KFZ. Aber wenn Du ein Teil davon durch ein nicht-Original ersetzt brauchst Du... Rate? Genau: Eine ABE oder eine Teilezulassung.
ABE ist kein Prüfzeichen, sondern ein Dokument Und "funktioniert" ist halt leider nicht gleichbedeutend mit "erlaubt". Und "bedenkenlos" ist das halt leider überhaupt nicht. Und hier noch die Auskunft vom Stromer Fachhändler: "es dürfen nur die Original Bremsbeläge verwendet werden."
14.09.2022, 23:45
(14.09.2022, 10:28)granzer@hotmail.com schrieb: Es ist nun mal in Deutschland so dass Bremsanlagen an einem KFZ (und ein ST2 ist ein zugelassenes KFZ) eine ABE benötigen. Und ohne ABE kein Versicherungsschutz. Abermals stellt sich die Frage, welchen Versicherungschutz zu verlieren riskiert wird und unter welchen Umständen dieser Fall eintreten könnte. Um Deinem Schreckenssznario etwas Leben einzuhauchen solltes Du um die Klärung dieser Frage besorgt sein.
15.09.2022, 00:36
Ich rede von keinem Schreckensszenario. Ich rede von der Straßenverkehrsordung. Thema "welcher Versicherungsschutz" steht oben, Haftpflicht und Kasko. Fahr gegen ein Auto, kollidiere mit einem Kind das auf die Straße rennt, fang an selbst nachzudenken. Die Aussage "Man verliert nicht den Versicherungsschutz falls ein Gutachter feststellt, dass die Bremsbeläge keine ABE haben." ist einfach nur falsch. Aber, Leute, riskiert einfach was ihr wollt. Die Frage war sinngemäß "welche Bremsbeläge darf ich fahren", die Antwort für Deutschland ist klar und eindeutig, wer vernünftig ist handelt auch so, und wer unvernünftig sein will kann das natürlich tun. Für alle Vernünftigen ist die Sachlage schlicht klar und die Frage beantwortet. Klar, man kann auch über rote Ampeln fahren wenn keiner hinschaut. Solange nix passiert...
15.09.2022, 08:47
(15.09.2022, 00:36)granzer@hotmail.com schrieb: Thema "welcher Versicherungsschutz" steht oben, Haftpflicht und Kasko. Dies ist keine juristsche Würdigung sondern eine Risikoanalyse. Das maximale Schadenpotential bei der Kasko ist der Versicherungswert des Stromer. Bei der Haftplicht beträgt die Deckung oft 1 bis 5'000'000, also einen Bereich, der weit ausserhalb der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers liegt. Mit anderen Worten: So ein Schaden würde den Fahrer ruinieren. Nicht betroffen sind anscheinend die Unfall- und die Taggeldversicherung. Nun bleiben zwei Fragen:
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