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Frage zu Situation von heute Morgen
#1
Hallo liebe Stromergemeinde,

ich pendle seit dieser Woche von Riehen nach Oberwil. Ich kann ich mir eine Ampel sparen, wenn ich eine Unterführung (Nähe Wettsteinplatz) fahre. Dort steht für Velos ein Verbotszeichen. Ich war der Meinung, dass ich durch meine Kennzeichen (Stromer St2s) dort fahren darf. Heute morgen überholt mich über die gesperrte Mittellinie in der Unterführung ein Range Rover (vor mir war frei und ich fuhr an der Stelle 50 lt. Tacho), schneidet mich und geht nach dem Überholvorgang auf die Bremse ... Ich bin recht erschrocken, konnte aber noch rechtzeitig bremsen und  war aber froh um die MT 5. Er fuchtelte irgend etwas, ich solle oben fahren und fuhr dann wieder weiter, blockierte mich aber auf dem folgenden gelben Velostreifen nach der Unterführung weiter, indem er nach rechts zog. Wie im wilden Westen...

Frage: Darf ich in der Schweiz mit meinem Bike innerhalb der Ortschaft so eine Strecke fahren oder nicht?

Gruss Sascha
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#2
Unterführung Solitude? Ist für Velos verboten. Trotzdem ist das ein Vollidiot und wenn du willst kannst du ihn für Nötigung anzeigen.
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#3
(04.08.2021, 21:08)Gevatter schrieb: Unterführung Solitude? Ist für Velos verboten. Trotzdem ist das ein Vollidiot und wenn du willst kannst du ihn für Nötigung anzeigen.

Hallo,

ah Shit, hätte ich mich vorher besser informieren müssen, danke für Deine Aufklärung(-: 
Ja hab mich erst auch aufgeregt, war einfach gefährlich. 
Aber so what, nehme ich die zwei Minuten von der Ampel in Kauf, bin auch so noch schnell genug.

Gruss Sascha
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#4
(04.08.2021, 21:08)Gevatter schrieb: Unterführung Solitude? Ist für Velos verboten.

Genau. Für Velos verboten - ein Stromer ist aber kein Velo, wenn es sich um eine weisse Tafel mit rotem Rand mit einem Velo drin handelt. Dann ist ein Stromer nämlich ein Töffli und darf durchfahren. Für die Töffli gibt es dasselbe Schild, aber mit einem Töffli drauf. Dann darf der Stromer nicht durch.

Aber: Wenn es sich um ein blaues Schild mit einem Velo drauf handelt, ist der Stromer ein Velo! (= Veloweg Benutzung obligatorisch).

Den Nauentunnel kann ich vom BIZ her gut fahren, aber nicht aus Richtung Heuwaage - da wähle ich den Weg über den Tram Chaos Platz AKA Centralbahnplatz.

@Shokunin Klar, eine ärgerliche Aktion - und sinnfrei, denn weiter vorne kommt die Roche Dauerbaustelle, da geht es eh nur im Kriechgang durch. Allerdings liesse sich das auf dem Veloweg dem Rhein entlang umfahren, was aber nur Sinn macht, wenn da keine Fussgänger unterwegs sind, da doch etwas eng und verwinkelt.
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#5
Wusste ich nicht, Danke Bluecat :-)
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#6
Gemäss dem VCS heisst das entsprechende Schild „Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder“ und die Durchfahrt ist somit für Mofas und S-Pedelecs verboten.

Link: https://www.verkehrsclub.ch/ratgeber/vel...rsschilder
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#7
Haha wir haben Antworten im Stundentakt :-D
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#8
(05.08.2021, 10:09)Gevatter schrieb: Haha wir haben Antworten im Stundentakt :-D

Mein Fehler.

Ich war zu ungenau, die Präzisierung von @Xeneticles ist voll OK. Ist auf dem Rot/Weissen Schild ein Töffli und ein Velo, dann ist die Durchfahrt mit dem Stromer verboten. Solche Tafeln finden sich bei Einfahrten zu Tunnels, Schnellstrassen und Galerien.

Eingangs Fussgängerzonen oder ähnlichem gibt es auch die Variante: "Velo gestattet" in Textform. Hier ist das Stromer fahren ohne Motor (womit gemeint ist: So langsam wie ein Velo) erlaubt.

An Ampeln findet sich manchmal ein schwarzes, quadratisches Schild mit einem gleben Velo drauf. Dies erlaubt - ganz nach DDR-Regelung - das Rechtsabbiegen auch bei Roter Ampel.

Weshalb ist das so komplex?

Der Gesetzgeber wollte die schellen E-Bike mit möglichst vielen Vorteilen im Strassenverkehr ausstatten. Dies mit dem Ziel, das Pendeln mit dem 45er attraktiver als das Autofahren zu machen. Gleichzeitig soll es keine übergrossen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Nutzern der selben Verkehrsfläche geben.
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#9
Vor Ort kenne ich mich nicht aus, aber gemäss Gevatter ist auf dem rot/weissen Schild ausschliesslich ein Velo zu sehen, kein zusätzliches Mofa. Trotzdem ist die Durchfahrt AUCH für Mofas verboten. Ich meine das Schild direkt unterhalb des Tempo 30-Zone Schilds auf der vorhin verlinkten VCS-Seite.
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#10
(04.08.2021, 23:00)Xeneticles schrieb: Gemäss dem VCS heisst das entsprechende Schild „Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder“ und die Durchfahrt ist somit für Mofas und S-Pedelecs verboten.

Link: https://www.verkehrsclub.ch/ratgeber/vel...rsschilder

Danke für den Link, jetzt bin ich im Bilde Cool
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