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Blinker am Stromer
#11
Hallo,

Ich habe noch die Blinkergrips Evolution herumliegen, die ich vor dem Lockdown ein paar Wochen lang montiert hatte. Obwohl über eine Daumentaste bedienbar und guter Batterielaufzeit, fand ich sie zu umständlich zum bedienen. Handzeichen ist ja immer noch Pflicht und auch sinnvoll. Als Positionslichter hingegen waren sie ok. Ausserdem ist beim Blinken die Leuchtphase viel kürzer als die Dunkelphase. Ich finde, hell und dunkel müssten von der Dauer her 1:1 sein. Braucht natürlich viel mehr Strom.
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#12
Ich habe StVZO-konforme Blinker am Stromer.
Soweit die Abstände und die Blinkfrequenz passen und die Blinker ein e-Zeichen haben gelten dieselben Regelungen wie bei anderen Kleinkrafträdern.
Der Aufwand ist aber nicht zu unterschätzen.
Ich habe eineinhalb Tage gebraucht, um alle Teile zu montieren.
Nicht mit eingerechnet die Besorgung der Teile.
Diese nicht zugelassenen Lenkerendblinker würde ich nicht montieren.
Stattdessen sollte man die Möglichkeit nutzen, dass man ein Kleinkraftrad fährt und entsprechende „echte“ Blinker montieren.
Das wirkt sich auch erheblich auf die Einschätzung anderer Verkehrsteilnehmer aus.
Senkt deutlich den Stress innerhalb von Ortschaften.
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#13
(06.12.2020, 00:52)morpheus schrieb: Das wirkt sich auch erheblich auf die Einschätzung anderer Verkehrsteilnehmer aus.

Velo mit Blinker habe ich noch keine gesehen, aber einzelne mit Lichtspielerei am Styroporvacuumschutz AKA Helm. Andere habe irgenwelche leuchtende Kinderspielzeuge am Velo montiert und einzelne schaffen es sogar, die Lichtanlage am Stromer ganz oder teilweise auszuschalten. Die Konzepte reichen von maximaler Unsichtbarkeit bis zur Simulation einer Wanderbaustelle mittels Leuchtweste.


Meine Erfahrung ist, dass ich dank Doppelscheinwerfer am Stromer als schnelles Fahrzeug erkannt werde und das ruhige Licht hinten zusammen mit dem reflektierenden Nummernschild mein Tempo gut einschätzbar macht.

Wie ist Deine Erfahrung mit dem Blinkern? Werden die respektiert oder ght das "den überhole ich noch schnell" weiter?
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#14
(06.12.2020, 12:14)bluecat schrieb:
(06.12.2020, 00:52)morpheus schrieb: Das wirkt sich auch erheblich auf die Einschätzung anderer Verkehrsteilnehmer aus.

Velo mit Blinker habe ich noch keine gesehen, aber einzelne mit Lichtspielerei am Styroporvacuumschutz AKA Helm. Andere habe irgenwelche leuchtende Kinderspielzeuge am Velo montiert und einzelne schaffen es sogar, die Lichtanlage am Stromer ganz oder teilweise auszuschalten. Die Konzepte reichen von maximaler Unsichtbarkeit bis zur Simulation einer Wanderbaustelle mittels Leuchtweste.


Meine Erfahrung ist, dass ich dank Doppelscheinwerfer am Stromer als schnelles Fahrzeug erkannt werde und das ruhige Licht hinten zusammen mit dem reflektierenden Nummernschild mein Tempo gut einschätzbar macht.

Wie ist Deine Erfahrung mit dem Blinkern? Werden die respektiert oder ght das "den überhole ich noch schnell" weiter?

Länderflagge beachten. Wink 
==> In der Schweiz sind Blinker auch nicht legal an ein Motorfahrrad montierbar.

In DE geht das aber offenbar, weil das Ding da Regulierungsmässig näher am "Motorrad" ist...
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#15
(06.12.2020, 12:14)bluecat schrieb: Wie ist Deine Erfahrung mit dem Blinkern? Werden die respektiert oder ght das "den überhole ich noch schnell" weiter?

Naja, das wirst du nie ganz weg bekommen.
Das Problem sind die unsäglichen 45 km/h.
Ich bin gelegentlich auch mal mit 45km/h-E-Mietrollern unterwegs (weil die eben hier überall rumstehen) und damit ist das nicht viel anders.
Man lässt damit quasi fast jedes Auto an der Ampel stehen, aber nach spätestens 100 Metern kleben sie einem dann am Hinterrad und versuchen wann immer möglich, sich vorbei zu quetschen.
45 km/h sind zu langsam, um mit einem Auto oder Motorrad dauerhaft hinterher zu fahren, aber eigentlich auch zu schnell, um so ein Fahrzeug in der Stadt halbwegs regelkonform zu überholen.
Überholt wird natürlich aber trotzdem.
Schon seit einiger Zeit trage ich mich mit dem Gedanken, mir so etwas zuzulegen:
https://www.erockit.de/
Der Hersteller ist in Berlin, was das dauernde Ersatzteil-/Reparaturproblem behebt und die Beschleunigung und die Höchstgeschwindigkeit ist definitiv in einem Bereich, dass da kein Stress mehr aufkommt.
Alleine just for fun werde ich so ein Ding vermutlich kaufen und dann sehen wir ja, ob das was ist oder nicht.
Was die Blinker an sich angeht verfolge ich ja schon lange den Ansatz, den Stromer einem Fahrrad so unähnlich wie möglich zu machen und trotzdem bei Bedarf "Schlupflöcher" (sprich: Radstreifen und Schutzstreifen) für Fahrräder zu nutzen, soweit das für die anderen Radfahrer gefahrlos möglich ist.
Damit fahre ich auch ganz gut.
Immerhin wurde ich im gesamten Jahr 2020 trotz 11000 Kilometern in der Berliner Innenstadt nicht ein einziges Mal angehupt. Cool Big Grin Exclamation
Und das will was heißen.
Ein Ticket habe ich bislang wegen Benutzung der Radstreifen auch noch nicht erhalten.
Würde ich aber gerne bezahlen.
Aber spätestens seit Corona hat die Berliner Polizei andere Sorgen.
Die Blinker haben auf jeden Fall zwei Vorteile:
1. Sind an Fahrrädern in D Blinker nicht erlaubt. Was einen Blinker hat, wird also nicht so schnell als Fahrrad einsortiert.
2. Blinker blinken nunmal und lenken dadurch den Blick direkt auf das Kennzeichen dazwischen.

(08.12.2020, 17:14)speed85 schrieb: Länderflagge beachten. Wink 
==> In der Schweiz sind Blinker auch nicht legal an ein Motorfahrrad montierbar.

In DE geht das aber offenbar, weil das Ding da Regulierungsmässig näher am "Motorrad" ist...

Das ist richtig, ja.
Das funktioniert legal nur in der EU.
Hier ist der Stromer als Kleinkraftrad eingestuft, also analog z.B. zu einer Vespa mit 45km/h.
Das bringt immense Nachteile mit sich (vor allem Verbot der Benutzung jeglicher Radwege innerorts und außerorts(!)).
Die Tatsache, dass man aber legal alles montieren darf, was in der EU für ein Kleinkraftrad zulässig ist, ermöglicht eben auch die Montage entsprechend zugelassener Blinker.
Wenn schon Kleinkraftrad, dann aber bitte auch mit einer Ausstattung, ohne die hier niemand ein Kleinkraftrad kaufen würde.
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#16
(08.12.2020, 17:14)speed85 schrieb: ==> In der Schweiz sind Blinker auch nicht legal an ein Motorfahrrad montierbar.

In DE geht das aber offenbar, weil das Ding da Regulierungsmässig näher am "Motorrad" ist...

Das stimmt so nicht, in CH sind Blinker sehr wohl legal: Art. 179a Abs. 2 Bst. d und Art. 180 VTS  :

Art. 179a Beleuchtung

1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.vorn: ein Abblendlicht;
b.hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.ein Fernlicht;
b.ein Standlicht;
c.ein Bremslicht;
d.fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
e.eine Kontrollschildbeleuchtung;
f.Tagfahrlichter.669

Art. 180

Die Anforderungen an Richtungsblinker richten sich nach Artikel 179a Absatz 2 Buchstabe d.
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#17
(24.02.2021, 23:27)Hugo2 schrieb: Das stimmt so nicht, in CH sind Blinker sehr wohl legal: Art. 179a Abs. 2 Bst. d und Art. 180 VTS  :

Art. 179a Beleuchtung

1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.vorn: ein Abblendlicht;
b.hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.ein Fernlicht;
b.ein Standlicht;
c.ein Bremslicht;
d.fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
e.eine Kontrollschildbeleuchtung;
f.Tagfahrlichter.669

Art. 180

Die Anforderungen an Richtungsblinker richten sich nach Artikel 179a Absatz 2 Buchstabe d.

Au Mann, das ist ja fast schlimmer zu durchschauen, als die EU-Regularien.

Wenn ich das richtig sehe, zählt ein Stromer in der Schweiz zu den "Motorfahrrädern":

Zitat:Art. 1896 Motorfahrräder
«Motorfahrräder» sind:
a.einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW und:971.einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3, oder2.98elektrischem Antrieb sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 45 km/h wirkt;

Demzufolge sind in der Schweiz tatsächlich auch Blinker erlaubt gemäß


Zitat:Art. 179a Beleuchtung
1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.vorn: ein Abblendlicht;b.hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.ein Fernlicht;b.ein Standlicht;c.ein Bremslicht;d.fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;e.eine Kontrollschildbeleuchtung;f.Tagfahrlichter.669

Ich revidiere also meine Aussage


Zitat:Das funktioniert legal nur in der EU.


da es auch in der Schweiz einen legalen Weg zu geben scheint.
Das ganze Gesetzeswerk aufzudröseln und die genauen Regularien herauszufinden überlasse ich aber gerne denjenigen, die es beftrifft.
Also Schweizer Bürgern. Smile
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#18
(24.02.2021, 23:27)Hugo2 schrieb:
(08.12.2020, 17:14)speed85 schrieb: ==> In der Schweiz sind Blinker auch nicht legal an ein Motorfahrrad montierbar.

In DE geht das aber offenbar, weil das Ding da Regulierungsmässig näher am "Motorrad" ist...

Das stimmt so nicht, in CH sind Blinker sehr wohl legal: Art. 179a Abs. 2 Bst. d und Art. 180 VTS  :

Art. 179a Beleuchtung

1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.vorn: ein Abblendlicht;
b.hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.ein Fernlicht;
b.ein Standlicht;
c.ein Bremslicht;
d.fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
e.eine Kontrollschildbeleuchtung;
f.Tagfahrlichter.669

Art. 180

Die Anforderungen an Richtungsblinker richten sich nach Artikel 179a Absatz 2 Buchstabe d.

Danke - hatte ich es falsch im Kopf.

Schade, dass Stromer das nicht ausnutzt.
Immerhin haben sie ja mit der Hupe begonnen.
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#19
(25.02.2021, 12:25)speed85 schrieb: Schade, dass Stromer das nicht ausnutzt.
Immerhin haben sie ja mit der Hupe begonnen.

Denke mal, die Hupe ist der EU geschuldet, denn seit die Stromer hier seit dem Jahr 2018 unter der neueren Richtline 168/2013 eingestuft werden, ist die Hupe vorgeschrieben.
Wenn man es genau nimmt, dann darf man nicht mal eine Fahrradklingel zusätzlich montieren.
Ich hab trotzdem eine dran, denn wenn ich außerorts zur Steigerung meiner Lebenserwartung nicht (wie eigentlich vorgeschrieben) auf der vierspurigen Bundesstraße sondern auf einem Radweg unterwegs bin, dann kann ich beim besten Willen keine Hupe einsetzen.
Entweder erschrecken die Leute dann zu Tode oder sie reagieren gar nicht, weil sie das Gehupe der Straße zuordnen, die neben dem Radweg verläuft.
Naja, Leva-EU macht zumindest seit einiger Zeit massiv Druck in Richtung einer Neueinordnung der S-Pedelecs in der EU.
Es wurde sogar bereits durch die EU-Kommission ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die bestehenden Regelungen zu prüfen.
Das Verbot der Benutzung von Radwegen außerorts muss definitiv weg.
Das ist eine Vorschrift, die schlicht nicht umsetzbar ist, wenn man die Absicht hat, noch eine Weile zu leben.
Schaumermal ...
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#20
Es gibt eine nette Zusammenstellung vom ASTRA, da sind eigentlich alle relevanten Punkte behandelt: Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten und Elektro-Rikschas (Stand 1. Feb. 2019)
[url=https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/fahrzeuge/merkblaetter/zusammenstellung-elektro-fahrzeuge.pdf.download.pdf/Vorschriften%20zu%20Motorfahrraedern,%20langsamen%20E-Bikes,%20E-Trottinetten,%20E-Rikschas%20(Stand%201.02.2019).pdf][/url]
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