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Hilfe-Verwarnung wegen Helm bekommen
#1
Hallo Gemeinde, 

Heute hatte ich wieder eine nette Begegnung mit der Polizei. Nachdem ich in den letzten zwei Jahren viermal wegen meinem Casco Speedster von der Polizei angehalten wurde, mir aber immer bestätigt wurde dass der Helm zulässig ist, hat es heute ein Beamter anders gesehen... 

Er stellte mir eine Verwarnung aus über 15 Euro und ich musste Heim schieben, geil. 

Ich selber bin mir mittlerweile nicht mehr sicher. Ich habe den Helm damals mit dem Bike hier in Deutschland gekauft und mir wurde erklärt dass in der StVO nur steht "einen geeigneten Helm" 
Da der Speedster bis 70kmh getestet wurde haben ihn die anderen Beamten immer für ok befunden. 

Soll ich jetzt dagegen vorgehen, oder bezahlen. 
Ich hab eigentlich keine Lust jetzt dreihundert Euro auszugeben wenn 8ch es nicht muss..... 

Hilfe! Ich will da endlicheine Ruhe. Wo steht denn dass der Helm auf einem SPedelec L1e diese CE Norm der Mopeds haben muss?

Ach ja, der Polizist sagte mir es gibt nur einen Helm der zulässig ist. Den Cratoni Vigor.

PS: Ich habe ein ST2 Baujahr 2015 Typ L1E-A mit eingetragener Geschwindigkeit von 20 kmh

Gehe ich richtig in der Annahme dass hier gesetzlich nicht mal ne Helmpflicht besteht...da die StVo nur Regelungen für Fahrzeuge über 20 kmH vorsieht.
So ein Stuß!
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#2
Also das ist ja Geisteskrank,

je mehr ich über das Thema lese desdo bekloppter ist es.

Vor ein paar Monaten haben mich zwei junge motivierte Polizisten angehalten und voll die Show gemacht. Die haben sich regelrecht vor mir aufgebaut und mich eingeschüchtert. Ich müsse mich auf einen langen Prozess einstellen etc.
Weil mein Helm anscheinend nicht zulässig ist. Nach bitte um abschließende Klärung verschwand er dann mit meinem Helm in sein Auto und kam nach fünf Minuten wieder. Hat mir meinen Helm gegeben und sind dann mehr oder weniger wortlos gegangen.

HEUTE wird mir klar warum!

Weil es in Deutschland rein von der StVO keine Helmpflicht für mein Gefährt gibt.

Wie geil ist denn die Gesetzesverdreherei? Für Bauartbedingte Geschwindigkeit über 20 kmH. Bei mir steht 20 kmH drin. Und die Bauartbedingte Geschwindigkeit wird mit still sitzendem Fahrer ermittelt.

So dämlich alles.....

In Zukunft setze ich meinen Helm ab und hänge ihn mir an den Lenker sobald ich die Polizei sehe....
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#3
Vielleicht passt dir ja der MET grancorso? Mir passte er auf Anhieb perfekt. Auf der Rückseite (Hinterkopf )ist ein Aufdruck ... nix von NTA ...sondern ganz schlicht “S Pedelec” . Der Helm kostet 140 Taler
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#4
Ich will keinen einzigen Euro ausgeben, nur damit die Ruhe geben. Wenn ich jetzt damit durchkomme, dann bekomme ich schriftlich dass der Fall aufgehoben wird.
Und wenn dann in Zukunft deswegen nochmal jemand was will, dann weise ich einmal freundlich darauf hin, zeige die Dokumente. Wenn der Polizist dann immer noch weiter macht erstatte ich Anzeige wegen Nötigung..

Das Problem ist dass ich es jetzt schon mehrmals freundlich versucht habe, es aber immer übergangen wird. Dann halt so...Da kann ich mittlerweile verstehen warum manche Menschen total mies gelaunt durch die Welt laufen.

Auf JEDER Fahrt habe ich Angst dass die mich wieder nerven. Zuhause sitzt meine Frau und zwei Kinder und warten auf mich. Das haben die mir jetzt schon oft genug vermiest.

Ich will nur meine Ruhe!
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#5
(27.05.2019, 22:25)Tobi schrieb: Also das ist ja Geisteskrank,

je mehr ich über das Thema lese desdo bekloppter ist es.

Vor ein paar Monaten haben mich zwei junge motivierte Polizisten angehalten und voll die Show gemacht. Die haben sich regelrecht vor mir aufgebaut und mich eingeschüchtert. Ich müsse mich auf einen langen Prozess einstellen etc.
Weil mein Helm anscheinend nicht zulässig ist. Nach bitte um abschließende Klärung verschwand er dann mit meinem Helm in sein Auto und kam nach fünf Minuten wieder. Hat mir meinen Helm gegeben und sind dann mehr oder weniger wortlos gegangen.

HEUTE wird mir klar warum!

Weil es in Deutschland rein von der StVO keine Helmpflicht für mein Gefährt gibt.

Wie geil ist denn die Gesetzesverdreherei? Für Bauartbedingte Geschwindigkeit über 20 kmH. Bei mir steht 20 kmH drin. Und die Bauartbedingte Geschwindigkeit wird mit still sitzendem Fahrer ermittelt.

So dämlich alles.....

In Zukunft setze ich meinen Helm ab und hänge ihn mir an den Lenker sobald ich die Polizei sehe....

Hallo Tobi,

ich sehe das genauso wie du und bin der Meinung, dass gemäß StVO gar keine Helmpflicht für unsere Räder besteht. Ein bekannter Richter aus meinem Freundeskreis sieht es ebenfalls so. Aber wo steht bei dir was von 20 km/h drin?
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#6
Bin ja schon beeindruckt davon, dass der Polizist den Cratoni Vigor kennt.  Cool

Meine Güte, was ist denn da bei dir los? Hat die Polizei bei euch zu viel Langeweile?

Ich hab auch noch einen Stromer (Modelljahr 2016), bei dem die 20km/h als BBH in den Papieren stehen.

Das resultiert daraus, dass nach der älteren damals gültigen Vorschrift die BBH gemessen werden musste, während sich der Fahrer nicht bewegt.

Nu kann man eben auch nicht in die Pedale treten, ohne sich zu bewegen.

Daher haben die Hersteller seinerzeit und um die Gefährte überhaupt zugelassen zu bekommen, eine Funktion eingebaut, mit der die Räder ohne zu treten eine gewisse Geschwindigkeit fahren.

Beim Stromer ist das die „Boost“-Funktion bis 20km/h.

Tatsächlich spricht die STVO davon, dass nur bei Gefährten, die schneller als 20km/h BBH in den Papieren stehen haben, ein („geeigneter“) Helm getragen werden muss.

Die Bundesregierung hat sich in den frühen Tagen der S-Pedelecs mal mit dem Verkehrsgerichtstag darauf „verständigt“, dass die BBH bei S-Pedelecs tatsächlich unabhängig von der eingetragenen BBH bei 45km/h liegt.

Das ist also die Meinung der Regierung.

Die ändert aber noch lange kein Gesetz.

Noch sind wir nicht in der Türkei.

Wahrscheinlich würde also im Falle des Falles ein Richter nicht nach Meinung der Regierung entscheiden, sondern nach Gesetzeslage.

Er würde sich die COC-Papiere ansehen und Kraft Gesetz besteht für Gefährte mit einer BBH von 20km/h keine Helmpflicht.

Bei neueren S-Pedelecs, die von vorne herein als Kleinkrafträder ihre Zulassung bekommen haben, gilt sie selbstverständlich.

Der nächste Punkt ist der des „geeigneten“ Helms.

Ein Fahrradhelm nach DIN EN 1078 wird allgemein als ungeeignet betrachtet. 

Es wird schon seit Jahren an einer Lösung gestrickt, um die holländische S-Pedelec-Helm-Norm NTA 8776 in eine europäische Norm zu überführen.

Wahrscheinlich würde man im Falle eines Unfalls trotzdem schon jetzt keine Versicherungsprobleme bekommen, wenn man einen Helm nach NTA 8776 trägt.

Persönlich hab ich mich dafür entschieden, trotzdem den Vigor zu tragen, zumal mir mein Kopp wichtig ist, ich keine Lust auf Diskussionen mit der Ordnungsmacht habe und ich zudem nicht so schnell mit einem Fahrradfahrer verwechselt und entsprechend angestresst werde.

Bei deinem Helm-Kampf wünsche ich dir alles Gute.  Smile

Das alles ist so kompliziert, dass man es von keinem Polizisten erwarten kann, da durchzusteigen.

Vor allem angesichts der verschwindenden Anzahl an S-Pedelecs mit Kennzeichen auf der Straße.



VG,
Alex
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#7
Du hast die Zusammenhänge sehr gut verständlich erklärt. Danke dir Smile
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#8
Hey, danke, mittlerweile bin ich auch soweit informiert.

Ich habe heute das ganze mal an die Rechtsanwälte des ADAC weitergegeben.

Mal sehen was dabei raus kommt.
Ich habe die 20kmh eingetragen. Und als ich das Fahrzeug gekauft habe hat man zu mir gesagt ich kann mit nem normalen Fahrrad Helm fahren.

Mal sehen... Ich habe mir den Vigor geholt, habe aber vor das ganze durch zu Boxen. Dann kann ich an den ganz heißen Tagen mit dem Casco fahren. Mir ist die Sicherheit auch wichtig, aber was kann ich denn für das ganze... Nichts!

Danke für die gute Zusammenfassung!!
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#9
(31.05.2019, 23:42)Tobi schrieb: Ich habe heute das ganze mal an die Rechtsanwälte des ADAC weitergegeben.

Das ist ein weiteres Kuriosum, über das ich immer wieder lachen muss.  Big Grin

Man kann in diesem Land als ADAC-Mitglied tatsächlich den ADAC (ausgerechnet den Fahrradhasser-Club) anrufen, wenn man mit einem S-Pedelec eine Panne oder einen Unfall hat und dann Pannenhilfe oder das Abschleppen verlangen.

Noch hatte ich den Fall noch nicht, aber ich bin im Falle des Falles mal sehr gespannt, wie viele Fahrradteile der Pannenhelfer mitführt oder wie das Rad auf dem Abschleppwagen befestigt wird.  

Tatsächlich bin ich allein wegen des Stromers nach längerer Abstinenz wieder ADAC-Mitglied geworden.

Sollte der Schadenfall mal eintreten, werd ich das sicher berichten.  Cool

Kann amüsant werden.  Wink
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#10
Mich würde mal interessieren ob bei neueren s pedelec in den CoC auch das Wort s pedelec als Bezeichnung steht?

In meiner CoC steht nichtmal drin dass ich ein s pedelec habe.
Woher soll man denn als Endverbraucher da schlau draus werden.
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