22.08.2019, 13:44
(22.08.2019, 13:21)Tobi schrieb: Ich kapiere nicht warum ein Roller/Sped mit EMotor nur 45 fahren darf, ein Verbrennen aber 50.
Wo ist da die Logik?
Was meinst du damit?
Du verwechselst wohl signalisierte Höchstgeschwindigkeit mit Zulassungs-/Bauartbedingter-Höchstgeschwindigkeit?
Kleinmotorrad mit gelber Nummer darf egal ob elektronisch oder Verbrenner maximal 45km/h schnell sein.
Motorfahrrad darf maximal 30kmh schnell sein und braucht Mofahelm.
Motorfahrrad als Elektrovelo darf mit Unterstützung maximal 45km/h schnell sein.
Innerorts ist Höchstgeschwindigkeit normalerweise 50km/h.
Kleinmotorräder mit weisser Nummer, haben eine Höchstgeschwindigkeit von > 50km/h.
Ob Verbrenner oder nicht spielt alles keine Rolle, sondern Art des Fahrzeuges und Art der Einlösung.
Speziell ist einzig das schnelle E-Bike:
Zitat:Motorfahrräder» sind:
a.einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 30 km/h, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW und:
1.einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3, oder
2.elektrischem Antrieb sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 45 km/h wirkt;
(...)
Quelle VTS Art. 18 (https://www.admin.ch/opc/de/classified-c...index.html)
==> Ein Motorfahrrad, dessen Unterstützung bis 45km/h wirkt, ist also nur erlaubt, wenn der Antrieb elektrisch ist.
Ich bin nurjuristischer Laie, und kann deshalb nicht abschätzen, ob ein elektrischer Antrieb gespiesen von einem Verbrenner-Generator zulässig wäre...