23.10.2023, 23:10
(23.10.2023, 14:01)ST2-jsg schrieb: Speziell für Stromerfahrer in Deutschland bzw. der EU könnte folgender Entscheid der EuGH (Europäischer Gerichtshof) interessant sein.
Wenn Richter Verkahrspolitiker spielen.
In der Tat ist der Entscheid bemerkenswert und der Hintergrud tragisch.
Ein E-Bike Fahrer verursacht einen Unfall, an dessen Folgen er schliesslich stirbt und seine Haftpflichtversicherung kann sich mit einer juristischen Finte aus der Verantwortung stehlen.
Die Richter legten sich es so zurecht: Eine Haftplicht, die für KFZ gültig ist, kann nicht für Velos gültig sein, da diese - auch wenn sie nach dem Anrollen mit reiner Motorkraft fahren - weniger gefählich für Dritte sind.
Der Urteiltext legt aber nahe, dass die 45er nicht gemeint sind.