02.07.2013, 00:58
dererik: schrieb:...mit dem Helm. Es ist keine Pflicht - sollte was passieren und Du hast eine Kopfverletzung bist Du teilweise selber Schuld...
Tagfahrlicht ist keine Pflicht, aber vielfach empfohlen und beim Motorädern - welche sich in der Stadt mit Stromer-Tempo bewegen - längst alltäglich.
Solltest Du leider einen Unfall haben, weil Dein unbeleuchteter Stromer bei Tag übersehen wurde, ist in CH keine Handhabe für eine Versicherung gegeben, Dir deshalb die Leistung zu kürzen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Versicherungen nach Möglichkeiten suchen, ihre Leistungspflicht nicht erfüllen zu müssen. Dass Gerichte dem Vorschub leisten, stellt der Justiz kein gutes Zeugnis aus.