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Zur Erinnerung: Fahren mit Licht am Tag ab 1. April 2022
#20
(25.04.2022, 10:04)stefandeml schrieb:
(31.03.2022, 17:04)ere schrieb: Logi schrieb:
Was ab 1. April auch kommt: Es gibt 30 CHF Busse bei Geschwindigkeitsübertretungen für Mofas und somit auch für S-Pedelecs! Und zwar egal ob das eBike ein Tacho hat oder nicht.

1. April schon, aber 2024 bzw. 2027:

ASTRA Bundesamt

Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab 1. April 2024
Nach dem 1. April 2024 dürfen schnelle E-Bikes nur noch mit einem Geschwindigkeitsmesser neu in Verkehr gesetzt werden. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken belegt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten, namentlich in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen, eingehalten werden. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken gebüsst werden.

Hast du auch eine Quelle für die 30CHF?

OBV 625.
==> https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/.../lvl_d4e11
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Zur Erinnerung: Fahren mit Licht am Tag ab 1. April 2022 - von speed85 - 28.04.2022, 13:22

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