25.02.2021, 13:25
(25.02.2021, 00:27)Hugo2 schrieb:(08.12.2020, 18:14)speed85 schrieb: ==> In der Schweiz sind Blinker auch nicht legal an ein Motorfahrrad montierbar.
In DE geht das aber offenbar, weil das Ding da Regulierungsmässig näher am "Motorrad" ist...
Das stimmt so nicht, in CH sind Blinker sehr wohl legal: Art. 179a Abs. 2 Bst. d und Art. 180 VTS :
Art. 179a Beleuchtung
1 Folgende Lichter müssen fest angebracht sein:
a.vorn: ein Abblendlicht;
b.hinten: ein Schlusslicht.
2 Folgende Beleuchtungseinrichtungen sind zusätzlich erlaubt:
a.ein Fernlicht;
b.ein Standlicht;
c.ein Bremslicht;
d.fest angebrachte Richtungsblinker nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe c; Artikel 79 und Anhang 10 sind sinngemäss anwendbar;
e.eine Kontrollschildbeleuchtung;
f.Tagfahrlichter.669
Art. 180
Die Anforderungen an Richtungsblinker richten sich nach Artikel 179a Absatz 2 Buchstabe d.
Danke - hatte ich es falsch im Kopf.
Schade, dass Stromer das nicht ausnutzt.
Immerhin haben sie ja mit der Hupe begonnen.