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Steuerabzug (Schweiz) für Stromer zum Pendeln
#4
(24.05.2020, 00:42)speed85 schrieb: Fahrrad und Motorfahrrad gehen nur diese 700 pauschal.

Nur bei Auto oder Motorrad, kannst du ÖV abziehen (bzw. in Ausnahmefällen sogar km_Kosten).

Das kommt auf den Kanton an, in dem Du steuerpflichtig bist.

Allerdings gibt es beim Bund eine Arbeitskostenpauschle, welche Dir deine Steuersoftware genauso vorschlägt (oder ist die Funktiojn in Deinem Kanton unterdrückt?) wie der mögliche Pendlerabzug für den Stromer.

Eine Pauschale ist den tatsächlichen Kosten vorzuziehen, denn dem Steueramt ist es egal, wie teuer Dein Stromer ist.

Auf Links / Grüne Politiker zu hoffen ist aussichtslos, selbst in BS (seit Jahren mit Links/Grüner Mehrheit) nehmen die Stromer-Hindernisse laufen zu und der Steurabzug ist mit 800.-- dem Velo Gleichgesetzt und deutlich un den  960.-- des Nachbarkantons.

Erneuter Aufruf:

Gesucht sind Berichte von positiven, den Stromer unterstüzenden Behördenmassnahmen.

Wo wurde ein Fahrverbot aufgehoben, wo hat es neu einen gedeckten Abstellplatz, wo ist Rot-Rechtsabbiegen bereits erlaubt.....?
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RE: Steuerabzug (Schweiz) für Stromer zum Pendeln - von bluecat - 24.05.2020, 13:56

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