21.06.2019, 18:54
Achtung, falls Du garkein Tagfahrlicht mehr hast, könnte das der Polizei auch missfallen.
"Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben. "
Was auch immer ein Stromer jetzt ist in Deutschland...
"Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben. "
Was auch immer ein Stromer jetzt ist in Deutschland...