Quelle: https://www.ebike.de/2018/03/20/an-diese...er-halten/
Zitat: "Fahrradanhänger für Lasten sind sowohl für Pedelecs als auch für S-Pedelecs grundsätzlich erlaubt. Bei S-Pedelecs müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen der Beleuchtung erfüllt sein und auch die Kupplung am S-Pedelec muss den speziellen Kriterien entsprechen. Kinderanhänger, also solche Modelle, mit denen Kinder transportiert werden, sind nur an Pedelecs, nicht aber an S-Pedelecs erlaubt."
Nun bleibt hierbei noch die Klärung offen, welche "speziellen Kriterien" gemeint sein. Aber auch völlig unabhängig davon interessiert mich dieses Thema auch. ( u. A.. auch für die Nutzung außerhalb der Straßenverkehrsordnung auf Privatgelände)
Zitat: "Fahrradanhänger für Lasten sind sowohl für Pedelecs als auch für S-Pedelecs grundsätzlich erlaubt. Bei S-Pedelecs müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen der Beleuchtung erfüllt sein und auch die Kupplung am S-Pedelec muss den speziellen Kriterien entsprechen. Kinderanhänger, also solche Modelle, mit denen Kinder transportiert werden, sind nur an Pedelecs, nicht aber an S-Pedelecs erlaubt."
Nun bleibt hierbei noch die Klärung offen, welche "speziellen Kriterien" gemeint sein. Aber auch völlig unabhängig davon interessiert mich dieses Thema auch. ( u. A.. auch für die Nutzung außerhalb der Straßenverkehrsordnung auf Privatgelände)