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BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt
#1
Es gibt in BRD die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). § 2 regelt die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. In Abschnitt (4) steht:


"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

Dieser letzte Satz hat es in sich. Ist ein Stromer in BRD ein Mofa, ein leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug oder ein zweirädriges Kleinkraftrad oder vielleicht gar ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg oder doch ein E-Bike?

Vielleicht ist es so, dass ein ST1x ein Fahrrad mit Antriebssystem und Gesamtgewicht von höchstens 200 kg ist, ein ST5 aber ein zweirädriges Kleinkraftrad.

Oder vielleicht ist es ganz anders?
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Nachrichten in diesem Thema
BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt - von bluecat - 27.09.2018, 23:22

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