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L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen…
#6
Cephalotus, ehrlich gesagt hab ich auch an Dich gedacht/auf Dich gehofft, als ich den thread gestartet hab… ;-)

Dann kann ich mich wenigstens daran erfreuen, dass ich nicht ganz doof oder begriffsstutzig bin und die Lage wirklich so schräg ist.
Heißt in Kurzform, mit der Grauzone abfinden, besonders aufmerksam sein und Spaß mit den Gefährten haben, egal ab 2018er oder älter…
Aber nochmal die Frage, was die Klasse L1E-B und dass das Zweirad nur max. 20km/h per Gasgriff/Tastendruck fahren darf im Vergleich zu L1E noch soll? Warum darf ein L1E-B nicht auch 45 ohne Pedalieren fahren bzw. als was würde so ein Fahrrad eingestuft? L1E und L1E-B haben doch jetzt die gleichen Einschränkungen

>Wenn der künftige Stromer nach dem 1.1.2018 zugelassen wurde als L-1e-B ist die Sache eindeutig. Radwegverbot und (Moped)-Helmpflicht. Vermutlich kommt man mit einem NL Helm auch durch.

:-(
Scheint aber den Verkaufszahlen/dem Interesse z.B. an Stromern oder R&M HS Modellen bisher keinen Abbruch zu tun...

>Das abgefallene Kennzeichen hebt keine der Ordnungswidrigkeiten auf, sondern fügt nur eine neue hinzu.

Ja, dessen bin ich mir bewusst. Aber es ist eben nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit.

>ich bezweifle, dass man einer Streife auf einem Stromer nicht auffällt, ganz besonders nicht bei 40km/h+

Ich dachte dabei an meinen Radweg außerorts, wo nebendran auf der Landstraße mit 70-100 gefahren wird und dazwischen noch eine fette Leitplanke ist, außerdem geht es noch leicht bergab. Da wird kaum ein Polizist im Vorbeifahren einschätzen können, ob ich da eigentlich zu schnell für ein Rad oder 25er unterwegs bin. Wobei auch Mofa-Kennzeichen erkennen können schwer wird und das ja wie Du erklärt hast auch nicht zwingend unzulässig ist.

>Beim Unfall (das ist ja das einzig wirklich problematische beim Fahren auf dem Radweg) kann bei demontiertem Kennzeichen der Verdacht aufkommen, dass das Handeln hier vorsätzlich war und das Kennzeichen entfernt wurde, um eine Identifikation zu erschweren. Ob und wie das Auswirkungen hat weiß ich nicht. Positiv wird es sicher nicht sein.

Unfall ist zwingend zu vermeiden bzw. falls ich wo mal kurz illegal unterwegs bin, fahre ich besonders defensiv, um auch noch Fehler anderer ausgleichen zu können, sodass das Kennzeichen nur im Rucksack am besten nie etwas ausmachen sollte. Aber wenn dieser Radweg außerorts auch unzulässig für mich ist, wäre plötzlich mein halber Arbeitsweg illegal, nicht nur 3 Verbindungsstücke a 100-200m… :-(
Dann muss ich auf diesem langen Stück wohl auch deutlich defensiver fahren.
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RE: L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen… - von jodi2 - 04.07.2018, 15:17

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