29.10.2012, 17:58
Drachenfliegerin: schrieb:@Stromeruser: Nein, der gute alte Chlapf ist kein Offizialdelikt. Es handelt sich um Tätlichkeit, ein Antragsdelikt.
Jänu! Ich habe daraus gelernt, dass ich den Stromer in Zukunft in der Tiefgarage parkiere.
Danke für den Update! Kann man immer brauchen
Das mit der Tiefgarage kann auch zu noch mehr Zerstörung führen, da sich ein "krankes Hirn" vielleicht noch über den weniger gut einsehbaren Lagerort freut und noch mehr zerstört. Vielleicht wollte jemand wirklich dir persönlich Schaden, dann findet er immer einen Weg. Ansonsten gibts auch so nette Alarmanlagen, die auf Bewegungen reagieren.
Perfide sind auch diejenigen Zeitgenossen, die einen "offenen" Stromer mit einem neuen Code versehen und dann sperren. Daher auch immer Codesperre aktivieren. Sonst ist's nur eine Frage der Zeit...