20.06.2026, 15:06
(19.06.2026, 18:17)Tobi schrieb: Wie ist denn die konkrete Vorschrift an einen S-Ped Helm? Welche darf man denn nun? Damals 2016 musste der die Norm ECE-R 22.05 haben.
Hier in Karlsruhe gibt es ganz penible Polizisten, die sich sehr um meinen Kopf sorgen :-)
2016 gab es noch gar keine Helmpflicht für die allermeisten S-Pedelec. In so ziemlich jeder CoC oder Einzelgenehmigung stand damals unter Punkt 44 bbH oder maximum speed 20km/h. Das gilt zB. für alle Stromer die vor 2018 gekauft wurden. Und für Kfz, die nicht schneller als 20km/h fahren, gibt es keine Helmpflicht.
2018 änderte sich das und S-Pedelec wurden als L1e-b mit den 45km/h zugelassen. Streng genommen muss man jetzt auf diesen S-Pedelec einen Helm der Norm ECE-R 22.05( jetzt aktuell 06) tragen. Ein schwieriges Unterfangen, da es kaum sinnvolle Helme zu kaufen gibt. Im Gesetzestext steht ausserdem, „dass ein geeigneter Helm“ zu tragen ist. Ein Motorradhelm ist ganz sicher nicht geeignet. Gerade bei den jetzigen Temperaturen. Was die Forderung nach der Erfüllung der ECE-R 22.05(06) ins Absurde führt.
Ich fahre seit sehr vielen Jahren einen Abus, der die NTA 8776 erfüllt.
Wenn mich Polizisten deswegen schräg anreden würden, sollen sie mir einen Strafzettel geben, den ich dann anfechte. Vor Ort diskutieren bringt da meines Erachtens wenig. Wenn ein „Ordnungshüter“ der Meinung ist, dass ein Motorradhelm getragen werden muss, ist dem eh nicht mehr zu helfen. Da muss man auf gesundem Menschenverstand in der nächsthöheren Ebene hoffen und ansonsten halt die paar Euro Bussgeld bezahlen. Meiner Erfahrung nach spielt der Helm eine ähnlich kleine Rolle wie die Benutzung von Radwegen.


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