(26.08.2024, 14:03)Winnitwo schrieb: Schade, das die Lampe bedingt durch deutsche Vorschriften nicht ihre ganze Leistung entfalten darf. Bin aber auch noch nicht im Dunkeln gefahren, ob die Pro 2 noch anders ist als die alte pro.
Zur Zulassung:
Die Supernova M99 Pro erfüllt die Anforderungen der ECE 113C (E1) für Abblendlicht sowie für Tagfahrlicht nach ECE 87. E-Nummer: 014162 | Tagfahrlicht: 004161.
In Deutschland hat sie die Zulassung für E-Bikes und S-Pedelecs (nach §50 StVZO).
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Die Supernova M99 Pro 2 gibt es in zwei Versionen:
- für 25 km/h Räder mit K-Nummer
- für S-Pedelecs mit E-Nummer (ECE E1).
Sie hat die Zulassung ‚L-Klasse‘, z.B. L1e, und ist StVZO konform.
ECE = Economic Commission for Europe
Lichtleistung:
Die Pro 2 hat im Stromer die gleiche Lichtleistung (1600 Lumen) wie die Pro. Dass die volle Lichtleistung der Pro 2 von 3000 Lumen nicht abgerufen werden kann liegt an der Limitation der Stromversorgung im Stromer. Der Powereingang (P5) der Pro2 kann nicht mit der nötigen Leistung (12V/3A) versorgt werden. Mehr zum Thema auch hier.

