23.05.2024, 15:44
Das steht in der StVZO unter § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
Dort unter Absatz 6a. Da ist zugegebenermaßen nicht von S-Pedelecs die Rede, sondern von Mofas. Die Obergrenze wird ebenfalls nicht explizit genannt, die muss man sich "ausrechnen",. Bis vor kurzem war die genannte Obergrenze auch auf der Herstellerseite von supernova-lights zu lesen, jetzt allerdings nicht mehr.
Was man noch prüfen könnte: ob die Obergrenze nicht auch in der CoC von Stromerrädern vermerkt ist.
Dort unter Absatz 6a. Da ist zugegebenermaßen nicht von S-Pedelecs die Rede, sondern von Mofas. Die Obergrenze wird ebenfalls nicht explizit genannt, die muss man sich "ausrechnen",. Bis vor kurzem war die genannte Obergrenze auch auf der Herstellerseite von supernova-lights zu lesen, jetzt allerdings nicht mehr.
Was man noch prüfen könnte: ob die Obergrenze nicht auch in der CoC von Stromerrädern vermerkt ist.

