23.05.2024, 03:37
(22.05.2024, 15:25)Laserengine01 schrieb: Bitte beachte, dass diese 1600 Lumen in D vom Gesetzgeber her gedeckelt sind. Die M99 am Stromer strahlt das hellste noch erlaubte Licht. Man darf also am S-Pedelec nicht einfach ne hellere Lampe aufrüsten, wie auch immer. Theoretisch erlischt dann die Betriebserlaubnis.
Die Supernova m99 Pro 2 gibt es gemäss Hersteller in zwei Versionen:
- für S-Pedelecs mit E-Nummer und
- für 25 km/h Räder mit K-Nummer
In der Bedienungsanleitung steht folgendes:
Gemäss fahrad-xxl-de gibt es keine Deckelung. Da steht:
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - § 67 "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern", hat hier auch keinen Maxwert vermerkt sondern verweist auf die
Regelung Nr. 87 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE)
@Laserengine01: Hast du da klärende Angaben bez. Deckelung?


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