Der konkrete Fall wurde
hier im Forum schon vom betroffenen Kunden gepostet und diskutiert. Wenn ich den Post richtig verstehe geht es um einen Händler, die Ebike Company GmbH, nicht Stromer per se.
Der Kunde reklamiert dabei Garantieleistungen die Stromer erbracht hat der Händler aber nicht vollziehen will. Um das Problem objektiv beurteilen zu können, müsste man genauere Informatiomnen z.B. über das Vertragsverhältnis "Stromer / Händler" und dessen Pflichten bei Kulanzen haben. Auch wären Details zur "Reparaturgeschichte" des ST5 hilfreich, da scheint ja einiges schiefgelaufen zu sein. Sicher ist lediglich, dass der Ansprechpartner eines Stromerfahrers immer der Händler und nicht Stromer ist. Leider wird das oft falsch dargestellt.
Ich vergleiche das gerne mit dem "geliebten" Auto. Keinem VW-Fahrer käme in den Sinn bei Problemen in Wolsburg anzuklopfen - er muss zu seinem Vetragshändler oder wenn es dort nicht mehr passt auf einen anderen VW-Händler ausweichen. Auch in der Autobranche ist es üblich, dass Garantiearbeiten meist schlecht entschädigt werden. Begründet wird das u.a. mit der Verkaufsmarge die der Händler eingestrichen hat.