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BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt - Druckversion

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RE: BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt - MichaR - 14.10.2018

Ich auch!


RE: BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt - Kersche - 10.08.2020

[quote pid='17827' dateline='1538394339']

Das macht er bei einem S-Pedelec nicht und somit ist die Radwegenutzung ausgeschlossen.



Es gab bis vor einiger Zeit zwar noch die Möglichkeit, ein S-Pedelec über die BBH von 20km/h als Leichtmofa einzustufen, aber im selben Zuge wie die Änderung des angeführten Gesetzestextes wurde die zugehörige Ausnahmeverordnung ersatzlos getilgt.

Das Radwegebenutzungsverbot umfasst also alle jemals produzierten Stromer mit Tretunterstützung > 25km/h und alle jemals produzierten anderen S-Pedelecs mit Tretunterstützung > 25km/h.

Gleich, welche BBH in den COC-Papieren steht und ob die Fahrzeugklasse L1e-A oder L1e-B ist.

Zitat Ende

Hallo, mein St 2 hat die BBH 20 eingetragen. Nun hat mir jemand erzählt, egal, was sei, die Papiere gelten, die BBH zeichnet den Stromer als Leichtmofa aus, es bestehe Bestandsschutz.

Gibt es nun amtliche Quellen, was nun gilt? Getilgte Fahrzeugklasse  oder Bestandsschutz? 

Grüße 



[/quote]


RE: BRD: Veloweg ausserorts für Stromer erlaubt - bluecat - 10.08.2020

(10.08.2020, 00:55)Kersche schrieb: Hallo, mein St 2 hat die BBH 20 eingetragen. Nun hat mir jemand erzählt, egal, was sei, die Papiere gelten, die BBH zeichnet den Stromer als Leichtmofa aus, es bestehe Bestandsschutz.

Alle aktuellen Stromer sind L1e-B. Die BBH von 20km/h, also der damalige BOOST-Modus, kann bleiben, wenn er schon da war. Das ist die übliche Linie in CH - und in BRD gewiss auch.