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Normale Version: LED Tagfahrlicht separat
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Hallo STromer,

nach 3 Jahren ST1 bin ich auf das ST2 umgestiegen und kann bisher (2 Wochen) nur loben.

Die Schweizer Gesetzgebung ist natürlich sehr gut, nur mit dem Tagfahlicht bei EBikes nicht so toll. Ich würde gerne das LED Tagfahrlichr permanent haben ohne das Licht einschalten zu müssen (natürlich nur im Ausland, wo es erlaubt ist). Die Möglichkeit mit dem rechten Bremshebel ins erweiterte Menü zu kommen klappt bei mir nicht. Kann mir jemand helfen?

Allzeit vollen Akku wünscht

Gibson
Nicht alle Fahrer kommen auf dem exakt gleichen Weg ans Ziel.
Mit Schweizer Firmware und meinem ST2 klappt es so:

- ON/OFF-Taste
- Rechten Bremshebel ziehen
- Menü gedrückt halten
- Rechten Bremshebel loslassen
- Menü weiterhin gedrückt halten

- System
- Zurück
- Nach unten
- Service
- Einstellungen

DL AUTONOM.: EIN
Hallo zusammen,

Ich wechsle auch gerade von meinem ST1 zu einem ST2

Warum sollte / ist das TFL des ST2 in der Schweiz verboten?
Habe nach Google Recherche zwar gefunden das es für ebikes nicht obligatorisch ist jedoch kein verbot!

Worauf basiert dieses "verbot" des TFL am ST2?

Gruss Ripcur777
Jetzt verwirrst du mich.
Letztes Jahr war es doch so, dass Tagfahrlicht und Scheinwerfer bei Auslieferung gekoppelt waren. Und dies wegen der deutschen Vorschriften.

Über das Service-Menü gelang es anschliessend einigen, die Lichter zu entkoppeln.

In der Schweiz ist das inzwischen legal, in Deutschland weiss ich nicht, ob da auch Vorschriften geändert wurden.

Am 26.4.2015 sollen in der Schweiz zumindest bei Jordy die Lichter ab Auslieferung bereits entkoppelt gewesen sein:

Jordy: schrieb:
ere: schrieb:Hallo Sam
Ist bei einem neu ausgelieferten ST2 inzwischen das Tagfahrlicht (in der Schweiz) nicht mehr mit dem Scheinwerfer gekoppelt, oder muss man das immer noch über das "geheime" Service-Menü selber entkoppeln?
Gruss ere
Hallo ere
Mein neuer ST2 ist am 21.04.15 ausgeliefert worden und das Tagfahrlicht ist, so weit ich weiss, nicht gekoppelt.
Grüsse Jordy

In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge vom 19. Juni 1995 (Stand am 1. Juni 2015) steht, dass Tagfahrlichter an Mofas erlaubt sind.
Ja, noch viel mehr. Du könntest einen ganzen Christbaum aus deinem E-Bike machen: Fernlicht, Standlicht, Bremslicht, Kontrollschildbeleuchtung, Blinker. (Vgl. Seite 112. Definition von "Motorfahrrädern nach Art. 18" vgl. Seite 14)
Ja, das kann ich so bestätigen.

Wenn ich mein ST2 anschalte, geht automatisch das TFL an und bleibt auch an, egal ob ich das Hauptlicht ein oder ausschalte.
Es dimmt allerdings etwas wenn das Hauptlicht angeht.

Erst wenn ich mein ST2 ausschalte geht auch das TFL wieder aus.
Finde ich auch wunderschön so und man(n) erkennt so wenigstens die ST2 Fahrer schnell.

Letzte Woche ist mir einer entgegengekommen (schwarzes Bike) auf die Strecke Olten - Oensingen und ein kleiner Gruss ist dann (wie bei Motorfahrer) eine ganz nette Geste Wink

Grüsse,

Jordy
Zitat:551 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Jan. 2015, in Kraft seit 1. April 2015 (AS 2015 465).
Nachtrag:
Seit dem 1. April 2015 (Artikel 179a f) ) sind Tagfahrlichter in der Schweiz offiziell erlaubt.
Danke für das Richtigstellen Smile

@speed85 danke für den Artikel.

Wie gesagt konnte ich nichts finden was das Tatfahrlicht am Eibe verbietet. Und dein Artikel bestätigt ja nun dass es erlaubt ist.

Habe mit meinem ST1 (Er hat das Busch und Müller mir Tatfahrlicht LED welche aber manuell angeschaltet werden muss) die Erfahrung gemacht das wenn ich das Licht anhabe, die anderen Verkehrsteilnehmer viel eher wahrnehmen wie schnell ich wirklich unterwegs bin! Somit ist das eine Sinnvolle Sache, und auch das was ich mir beim ST2 erhofft hatte: automatisch immer Tatfahrlicht an.

Ich warte sehnsüchtig auf die Auslieferung meines ST2 zumal der ST1 bereits weg ist... So ganz ohne Stromer macht kein Spass Sad

Gruss Ripcurl
Hallo ere,

Du schriebst: "Nicht alle Fahrer kommen auf dem exakt gleichen Weg ans Ziel."

Das muss ich leider bestätigen, bei meinem "deutschen" ST2 geht deine Beschreibung leider nicht.
Stattdessen finde ich im Menü, dass das Tagfahrlicht auf "Ein" steht, trotzdem geht das nicht.
Ist etwa in Deutschland das Tagfahrlicht verboten?

Und wenn ja, kennt jemand dennoch einen Trick, dass man es auch in Deutschland zum Leuchten bringt? Erhöht ja schließlich die Sicherheit!
Das Tagfahrlicht zu entkoppeln (brennt solange Stromer angeschaltet ist) funktioniert genau so wie Ere es beschrieben hat. Ob in Deutschland die selbe Firmware zum Einsatz kommt kann Dir nur Stromer beantworten. Evtl. mal ein Bild vom System uploaden dann können wir vergleichen.

Ehrlich gesagt glaube ich kaum dass jemand Strafe zahlen muss wenn er ein Licht an hat. Für mich absoluter Quatsch. Das Licht darf einfach nicht blenden bzw. andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.
Der Schritt System > Zurück ist eigentlich eine Krücke. Einige kamen / kommen, wie zu erwarten wäre, von System direkt ins Service-Menü.
Das habe ich gemeint mit "Nicht alle Fahrer kommen auf dem exakt gleichen Weg ans Ziel."

Vor genau einem Jahr wurde diese Vorgehensweise im pedelecforum.de zum ersten Mal diskutiert (Suchwort "Tagfahrlicht").
Dort hat Markus, ibgmg, das sogar mit Bildern belegt. Markus fährt übrigens einen "deutschen" ST2.

Link zum pelecforum
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