15.10.2011, 14:34
Dies hier gefunden:
Für ein Fahrrad ist kein Tacho vorgeschrieben. Daher kann ein Velofahrer sein gefahrenes Tempo auch nicht überprüfen.
Es steht im Schweiz. Strassenverkehrsgesetz (SVG) unter Artikel 32, Absatz 2 geschrieben, dass der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränkt. Velos ohne E-Motor sind aber keine Motorfahrzeuge. Und daher gelten Tempovorschriften für Radfahrer nicht. Auch wenn es sich natürlich überhaupt nicht empfiehlt, darf ein Velofahrer rein rechtlich in der Tempo-30-Zone überholen.
Ergo: Haltet auch an die Limiten und beobachtet den Tacho!
Für ein Fahrrad ist kein Tacho vorgeschrieben. Daher kann ein Velofahrer sein gefahrenes Tempo auch nicht überprüfen.
Es steht im Schweiz. Strassenverkehrsgesetz (SVG) unter Artikel 32, Absatz 2 geschrieben, dass der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränkt. Velos ohne E-Motor sind aber keine Motorfahrzeuge. Und daher gelten Tempovorschriften für Radfahrer nicht. Auch wenn es sich natürlich überhaupt nicht empfiehlt, darf ein Velofahrer rein rechtlich in der Tempo-30-Zone überholen.
Ergo: Haltet auch an die Limiten und beobachtet den Tacho!