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Normale Version: Tempolimiten gelten für Stromer
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Für ein Fahrrad ist kein Tacho vorgeschrieben. Daher kann ein Velofahrer sein gefahrenes Tempo auch nicht überprüfen.

Es steht im Schweiz. Strassenverkehrsgesetz (SVG) unter Artikel 32, Absatz 2 geschrieben, dass der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränkt. Velos ohne E-Motor sind aber keine Motorfahrzeuge. Und daher gelten Tempovorschriften für Radfahrer nicht. Auch wenn es sich natürlich überhaupt nicht empfiehlt, darf ein Velofahrer rein rechtlich in der Tempo-30-Zone überholen.


Ergo: Haltet auch an die Limiten und beobachtet den Tacho!
und wenn wir in einer 30 iger zone mit 50 geblitzt werden? ist der fahrausweis in gefahr?
ja, offenbar, wie ich informiert bin. frag mal bei der verkehrspolizei
stromi: schrieb:und wenn wir in einer 30 iger zone mit 50 geblitzt werden? ist der fahrausweis in gefahr?


Bei grosser Gefährdung und leichtem Verschulden ist ein Führerausweisentzug zwingend (mindestens einen Monat). 

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (nach Abzug Toleranz)

In Tempo-30 Zonen:
1 bis 15 km/h zu schnell: Ordnungsbussenverfahren (40 Fr. - 260 Fr.)
16 bis 17 km/h: 400 Franken Busse (zusätzlich: Spruch-, Schreib- und Zustellgebühren); Verwarnung
18 bis 19 km/h: 600 Franken Busse
20 bis 24 km/h: 10 Tagessätze Geldstrafe; ab 21 km/h: mind. 1 Monat Führerausweisentzug
25 bis 29 km/h: 15 Tagessätze Geldstrafe; mind. 3 Monate Führerausweisentzug
30 bis 34 km/h: 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 35 km/h: ab 30 Tagessätze Geldstrafe
(Empfehlung Tagessatz: 30 Fr. - 3000 Fr. je nach Einkommen)
Auszuzg aus dem "Stromer Reichweite" Thread

[QUOTE=maxxam:]
aarpet: schrieb:Danke für den Tipp, werde ich mal probiern. Im Power modus ist man immer viel zu schnell für in der stadt.

Gelten die Geschwindikeitsbegrenzugen für den Stromer??? Erhalte ich ein Stafzettel bei zu schnellem fahren??

Mein Rechtschutz hat mir daruf hingewiesen, das obwohl kein Tacho montiert sein muss, man ein Gefühl für die gefahrene Geschwindigkeit haben muss. Dh wenn man geblitzt wird kann es zu einer Anzeige kommen und zwar auch für normale Räder.
Es reicht jedoch nicht aus wenn es sich nur um einen Mutmassung eines Beamten handelt.

Auch Alkohol auf einem Ebike auch Fahrrad kann bei einer Kontrolle zum Verlust des Führerscheins führen.[/QUOTE]
Nochmals: Wenn die rechtliche Grundlage fehlt, kann auch keine Verurteilung erfolgen. Das müsste die Rechtschutzversicherung sehr wohl wissen. Und alles andere wäre anfechtbar.

Aber weil die Stromer eben definitiv Motorfahrzeuge sind, gelten die Tempolimiten. Da gibt es keine Ausreden.