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Normale Version: Darf ich Bremsbeläge selber wechseln?
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(27.08.2022, 01:36)morpheus schrieb: [ -> ]dass du erheblichen Stress mit jeder Versicherung bekommen wirst, wenn du nicht zugelassene Bremsbeläge verwendest und es zu einem Schaden kommt.

Von welcher Art Versicherung spricht Du und welches Schadenbild ist gemeint?
(27.08.2022, 01:36)morpheus schrieb: [ -> ]Wir reden bei einem S-Pedelec hier in Deutschland von einem Kraftfahrzeug, für das genau die gleichen Regelungen gelten, wie für alle anderen motorisierten Krafträder.
Wenn du andere Bremsbeläge benutzt, als die ab Werk verbauten, dann brauchst du in Deutschland auf jeden Fall eine ABE.
Das Mitführen der ABE ist in dem Fall übrigens verpflichtend, d.h. man muss das Schriftwerk ausdrucken und immer dabeihaben.
Bei Magura gibt es für alle Bremsbeläge mit ABE diese ABE auch zum runterladen.
Bei anderen Bremsenherstellern gibt es das zwar teilweise auch, aber man sucht sich tot danach.
In den ABEs stehen auch die Rad-Hersteller und Modelle drin, für welche die Beläge zulässig sind.
Abweichend von den ABEs können auch andere Beläge des Bremsenherstellers ab Werk verbaut sein, die dann auch zulässig sind, weil sie im Rahmen der Erlangung der Betriebserlaubnis zusammen mit dem Rad geprüft, abgenommen und in die Betriebserlaubnis eingetragen wurden.
Man muss dann aber auch wirklich nur genau diese Beläge verwenden.
Beläge von SwissStop oder Beläge anderer Hersteller sind in Deutschland ohne ABE schlicht nicht zulässig.
Bremsen sind hochgradig sicherheitsrelevante Bauteile und du kannst quasi sicher davon ausgehen, dass du erheblichen Stress mit jeder Versicherung bekommen wirst, wenn du nicht zugelassene Bremsbeläge verwendest und es zu einem Schaden kommt.

Mit euch geht die Fantasie ganz schön durch. Niemanden interessiert welche Bremsbeläge verbaut sind. Auch nicht nach einem Unfall. 
Ihr könnt bedenkenlos jeden passenden Bremsbelag von jedem Hersteller ausprobieren. Hauptsache das Bremsverhalten ist zuverlässig und zufriedenstellend. Nach einer ABE wird euch nie jemand fragen.
(28.08.2022, 17:42)JM1374 schrieb: [ -> ]Mit euch geht die Fantasie ganz schön durch.

Der Tunnelblick lässt nur die eine Sichtweise zu.

Wie immer frage ich in solchen Fällen nach einem Szenario, in dem die Fragestellung Bedeutung erlangt.

Das ginge etwa so: Du Fährst mit dem Stromer duch diesen Tunnel (Quiz: Wer weiss, wo der ist?) und plötzlich springt ein Kleinkind auf die Fahrbahn. Es erleidet schwerste Verletzungen = Deine Haftpflicht muss Millionen zahlen. Also sinnt sie auf Regress, lässt deinen Stromer vom Gutachter untersuchen...
Alter Elbtunnel?
(29.08.2022, 01:06)Ulli schrieb: [ -> ]Alter Elbtunnel?

Treffer - Versenkt!
(28.08.2022, 22:54)bluecat schrieb: [ -> ]…plötzlich springt ein Kleinkind auf die Fahrbahn. Es erleidet schwerste Verletzungen = Deine Haftpflicht muss Millionen zahlen. Also sinnt sie auf Regress, lässt deinen Stromer vom Gutachter untersuchen...

Nicht mal dann kommt bei einer Versicherung jemand auf die Idee die Bremsbeläge anzuschauen. Was bringen denn die maximal 5000€ Regress bei einem Millionenschaden? 
Hauptsache die Bremsanlage bringt das Rad sicher und schnell zu Stehen wenn es notwendig ist. Ob die Bremsbeläge eine ABE haben interessiert wirklich niemanden.
Wenn man ein Kind überfährt, sollte man sich über seinen Fahrstil Gedanken machen und nicht um eventuelle Regressforderungen der Versicherung.
Aus meiner Sicht stellt sich die Frage ob es sich hierbei um eine Obliegenheitsverletzung handeln würde, bei dem die angesprochenen max. 5.000 € Regress (zivilrechtlich) relevant wären, oder:

Ob der Versicherungsschutz als ganzes verneint wird, die Versicherung zwar den / die Geschädigten auszahlt aber mangels Versicherungsschutz aufgrund fehlender / erloschener Betriebserlaubnis den Schaden komplett zurück fordern könnte.
Dieses Szenario könnte ich mir bei einem Privathaftpflichtschaden mit einem getunten 25er vorstellen.

Wenn ich ein chip-getuntes Fahrzeug (PKW) in Deutschland bewege, die Softwareänderung keine ABE besitzt, ich den Umstand daher nicht meiner Versicherung melde - bin ich dann gedeckt obwohl ich wissentlich ein illegal verändertes Fahrzeug im Strassenverkehr bewege? Das könnte auf eine Anzeigepflichtverletzung raus laufen aber was wären die versicherungsrechtlichen Folgen? Ein Versicherer würde dir bei Kenntnis um nicht zugelassenen Chiptuning kaum die weitere Deckung bestätigen.

Weiterhin relevant wäre dann allenfalls die Kausalität zum Unfall. Oder eben nicht weil prinzipiell nicht gedeckt ?
und wie wäre es mit Fahrlässigkeit oder Grobfahrlässigkeit (à la FIAZ)?

Die Montage flascher Bremsbeläge erfolgte in guter Absicht, war aber Fahrlässig, da die Zulässigkeit nicht abgeklärt wurde...
Man montiert ja keine falschen Beläge. Der Hersteller gibt doch die Kompatibilität an. Die Problematik, dass S-Pedelec Kfz sind und alle verbauten Teile eine Zulassung für Kfz benötigen, haben halt viele Hersteller nicht auf dem Schirm. Aber trotzdem sind die Bremsbeläge von Fremdherstellern geeignet und arbeiten zuverlässig.
Leute,
Was soll die Diskussion? Bremsbeläge ohne ABE sind in Deutschland nicht erlaubt. Punkt. Die Diskussion über fahrlässig oder guter Glaube ist absoluter Nonsense - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Und sorry, etwas anderes nahezulegen ist einfach übel. Die zugelassenen Originale kosten unter 20€ - dafür will jemand den Versicherungsschutz riskieren? Echt jetzt? Betroffen ist Haftpflicht und Kasko, in D ist Diebstahl da mit drin. Und wenn ein Schaden über 1000€ geht (geht schnell...) schickt die Versicherung üblicherweise einen Gutachter. Und der weiß wo er hinschauen muss...
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