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(14.03.2019, 10:56)Laserengine01 schrieb: [ -> ]Auch scheint es so zu sein, dass bei eingepacktem Nummernschild in der Tasche auch automatisch der Versicherungsschutz weg ist. Mit anderen Worten: falls das Nummernschild nicht am Rad befestigt ist, brauche ich auch keins mehr zu besorgen bzw. kein Geld dafür auszugeben...

Ich habe mir gerade meine Versicherungsbedingungen durchgelesen.
Dort steht kein Wort, dass das Kennzeichen am Fahrzeug befestigt sein muss.
Also besteht der Versicherungsschutz auch ohne angebrachtes Kennzeichen.
Entscheidend ist hier die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.
Etwas anderes ist die Straßenverkehrsordnung.
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