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Denkt bitte daran, dass ihr durch das Ersetzen von Originalteilen relevante Elemente für die Zulassung ändert und somit – zumindest theoretisch – die Zulassung nicht mehr gültig ist. Okay, wo kein Kläger, da kein Richter. Ich kann auch nicht beurteilen, wie bei einem Unfall allenfalls Regress genommen werden könnte und ob eine nicht funktionale Original-Hupe gleich oder weniger schlimm bewertet wird wie eine nicht funktionale umgebaute Hupe. Wollte das nur schnell einfwerfen.
Der Schmutzschutz umgeht das Problem natürlich bestens und scheinbar auch sehr funktional.
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05.04.2024, 20:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2024, 20:09 von kawajan.)
In dem Fall von der Hupe würde ich sagen das das keinerlei Relevanz hat aber jeder der sich bei solchen groben Verstössen gegen die vorherrschende Obrigkeit stellt sollte natürlich Abstand von so einem Vorgehen halten.
Wenn du solche Einwände bringst kannst du mal eine Liste erstellen welche Teile darunter fallen würden .
Grüsselis Jan
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Hängt letztendlich alles mit dem COC und dem Typenbericht bzw. dem Prüfmuster zusammen und der E-Nummer der Teile. Ich behaupte auch nicht, dass es zwischen Probleme geben muss – aber im Schadenfall sind Versicherungen manchmal sehr findig.
Hier hat ein User das auch mal geschildert:
https://www.stromerforum.ch/showthread.p...7#pid16897